Beschwerdeverfahren bei Verstößen gegen die digitale Barrierefreiheitsanforderungen
Wenn eine Website oder App des Landes Burgenland nicht barrierefrei ist, können Sie sich bei der Antidiskriminierungsbeauftragten beschweren. Sie unterstützt Sie, Ihre Rechte zu prüfen und gibt Informationen und Tipps.
Was geschieht nach Einlangen einer Beschwerde?
Die Antidiskriminierungsbeauftragte prüft, ob es wirklich einen Verstoß gegen die Barrierefreiheitsanforderungen gibt. Wenn ja, macht sie Vorschläge, wie der Fehler behoben werden kann.
Wenn kein Verstoß vorliegt, wird die Beschwerde abgewiesen. Sie erhalten eine Antwort mit einer Begründung.
In der Regel wird eine Beschwerde innerhalb von 2 Monaten bearbeitet.
Bitte beachten Sie
Bevor Sie sich beschweren, nutzen Sie bitte zuerst die Kontaktmöglichkeit auf der Website, auf der das Problem besteht. Wenn das zu keiner Lösung führt, wenden Sie sich bitte an die Antidiskriminierungsbeauftragte.
Bitte beachten Sie: Diese Beratung ersetzt keine anwaltliche Beratung oder Hilfe durch spezielle Stellen wie z.B. den Behindertenanwalt oder die Volksanwaltschaft.
Kontakt
Mag.a Monika Dax
E-Mail: monika.dax(at)bgld.gv.at