Ragweed

Ragweed-Koordinierungsstelle – für Fragen zu konkreten Verfahren bzw. rechtlichen Grundlagen
Amt der Burgenländischen Landesregierung - Europaplatz 1 - 7000 Eisenstadt
Tel: +43 57600-2527 (Mo, Mi, Fr 8-12 Uhr)
E-mail: ragweed(at)bgld.gv.at 

Ragweed-Koordinierungsstelle – für fachliche Fragen
Amt der Burgenländischen Landesregierung - Europaplatz 1 - 7000 Eisenstadt
Tel: +43 664/1278781
E-mail: ragweed(at)bgld.gv.at 

Die Pflanze Ragweed oder beifußblättriges Traubenkraut (wissenschaftlich: Ambrosia artemisiifolia) breitet sich besonders in Ostösterreich rasant aus. Seine aggressive Verbreitungseignung stellt eine Gefährdung der heimischen Artenvielfalt und der Landwirtschaft dar. Zudem gehört Ragweed-Blütenstaub (Pollen) zu den stärksten Allergieauslösern. Eine einzige Pflanze entwickelt rund 8 000 Samen, welche bis zu 40 Jahre im Boden keimfähig bleiben, und kann bis zu 8 Milliarden Pollen verbreiten, wobei schon 300 Pollen pro m3 Luft allergische Reaktionen auslösen können. 

Um noch nicht betroffene Bereiche zu schützen, den Ragweed-Befall nachhaltig zurückzudrängen und die Bestände im Burgenland klein und im Zaum zu halten ist es notwendig, effektive Gegenmaßnahmen zu setzen. Zu diesem Zweck und insbesondere zur Festlegung einheitlicher Bekämpfungsgrundsätze wurde das Burgenländische Ragweed-Bekämpfungsgesetz – Bgld. RBG (LGBl. Nr. 58/2021) erlassen. Demnach sind Grundstückseigentümer:innen bzw. Verfügungsberechtigte verpflichtet, ein Grundstück durch aktive Maßnahmen in einem solchen Pflegezustand zu halten, dass dieses frei von Ragweed ist und dass eine Weiterverbreitung von Ragweed-Samen möglichst verhindert wird.

Beim Amt der Burgenländischen Landesregierung wurde eine zentrale Koordinierungsstelle eingerichtet. Diese wird von Bezirks-Ragweed-Verantwortlichen, örtlichen Ragweed-Verantwortlichen sowie Feldschutz- und Naturschutzorganen unterstützt. 

Sichtungen von Ragweed können über die Plattform www.ragweedfinder.at eingemeldet werden.

Im Falle eines Ragweed-Auftretens werden Grundstückseigentümer:innen bzw. Verfügungsberechtigte aufgefordert, Maßnahmen zur Unterbindung der weiteren Entwicklung und Verbreitung der Pflanze zu treffen. Alternativ dazu kann ein mehrjähriges Konzept zur Beseitigung des Befalls vorgelegt werden, welches von der zentralen Koordinierungsstelle geprüft und entweder angenommen oder abgelehnt wird. Muster sowie nähere Informationen finden Sie unten.

Gegebenenfalls sind die erforderlichen Maßnahmen von Seiten der Behörde mit Bescheid aufzutragen. Dieser kann bei Nichtbefolgung zwangsweise durchgesetzt werden.

Nähere Informationen sind im Handbuch „Praxistipps zur Ragweed Bekämpfung“ zu finden.

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