Kinder- und Jugendbuchwettbewerb des Landes Burgenland 2024
2024 schreibt das Land Burgenland erstmalig den burgenländischen Kinder- und Jugendbuchwettbewerb aus, welcher mit einem Preisgeld von 5.000 EUR dotiert ist aus. Damit soll die herausragende Neuerscheinung einer burgenländischen Literatin bzw. eines burgenländischen Literaten im Bereich der Kinder- und Jugendliteratur ausgezeichnet werden. Eingereicht werden kann ein bereits erschienenes Werk – Prosa oder Lyrik – das in den letzten drei Jahren (2021 bis April 2024) erstmalig veröffentlicht wurde.
Die Vergabe des Preises erfolgt auf Grundlage des Burgenländischen Kulturförderungsgesetzes auf Vorschlag einer qualifizierten Jury. Der Jury werden nur vollständige und fristgerecht eingelangte Bewerbungen vorgelegt, die Erfüllung der Formalkriterien wird vorab vom Kulturreferat geprüft.
Voraussetzung für die Vergabe des Preises ist die künstlerische Qualität des eingereichten Projekts.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Jurybegründung erfolgt.
Bewerbungsbedingungen:
Antragsberechtigt sind Autor*innen (Voraussetzung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres), die folgende Kriterien erfüllen:
- Burgenlandbezug
- im Burgenland aufgewachsen, wobei ein biographischer Bezug, der näher zu erläutern ist,
nachgewiesen werden muss
- oder Hauptwohnsitz im Burgenland über einen mehrjährigen Zeitraum (mindestens drei Jahre)
- oder der aktuelle Hauptwohnsitz befindet sich seit mindestens drei Jahren im Burgenland
- oder die Persönlichkeit/ das Werk steht in einem sonstigen signifikanten Bezug zum
Land Burgenland
- Nachweis der künstlerischen Präsenz im Burgenland (z.B. Lesungen …)
- Das Werk muss von einem Verlag aufgelegt worden sein.
Einreichungen, die nicht den Kriterien dieser Ausschreibung entsprechen, bleiben unberücksichtigt.
Nicht berücksichtigt werden z.B.:
- Vorhaben, die im Zuge von Förderprogrammen bereits durch das Hauptreferat Kultur und Wissenschaft abgelehnt wurden.
Bewerbungsunterlagen:
Die Bewerbung muss folgende Unterlagen (in deutscher Sprache) enthalten– bitte gliedern Sie Ihre Unterlagen in einem E-Mail in jeweils 4 separate Anhänge und beschriften Sie diese wie folgt:
- Bewerbung: vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular (Download)
Durch die Unterschrift wird die Richtigkeit der Angaben bestätigt und das Einverständnis mit den Ausschreibungsbedingungen erklärt.
- Person: tabellarischer Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angaben zur Ausbildung, künstlerischer Werdegang, aktuelle berufliche Situation, Beschreibung Ihres Bezuges zum Burgenland, aktuelle Meldebestätigung und falls vorhanden, Meldebestätigung/en, aus der eine zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 3 Jahre zurückreichende Meldung des Hauptwohnsitzes im Burgenland ersichtlich ist.
- Projekt: Vorlage von 3 Exemplaren des Buches (diese werden nach der Jurierung retourniert)
Das eingereichte Projekt soll künstlerische und/ oder theoretische Qualität vorweisen und inhaltlich nachvollziehbar sein.
- Dokumentation: Nachweis der kontinuierlichen künstlerischen Arbeit (inkl. Portfolio, Referenzprojekte, Publikationen, etc.) und der künstlerischen Präsenz im Burgenland (z.B. Lesungen …).
Fehlende Unterlagen werden vom Kulturreferat nachgefordert.
Bewerbungsfrist:
Die Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens 15. Mai 2024 mit dem Vermerk „Kinder- und Jugendbuchwettbewerb des Landes Burgenland 2024“ an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Wissenschaft, Referat Kultur, Europlatz 1, 7000 Eisenstadt zu senden.
Es werden nur jene Bewerbungen zum Wettbewerb zugelassen, bei denen alle geforderten Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht wurden und die alle Ausschreibungskriterien zur Gänze erfüllen. Verspätete Einsendungen können nicht berücksichtigt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Auszahlung:
Die Auszahlung des Preisgeldes in der Höhe von 5.000 EUR erfolgt nach Verfügbarkeit der Kreditmittel.
Rechtliche Rahmenbedingungen:
Auf die Zuerkennung des Preises besteht kein Rechtsanspruch.
Für eine allfällige Versteuerung des gewährten Preisgeldes hat der/ die Empfänger*in selbst Sorge zu tragen.
Bewerber*innen sind von einer Förderung ausgeschlossen, sofern über sie bzw. ihr Vermögen im Zeitpunkt der Antragstellung ein Insolvenzverfahren anhängig ist oder ein solches mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben wurde und der Zeitraum, in dem in die Insolvenzdatei Einsicht in den genannten Insolvenzfall gewährt wird, noch nicht abgelaufen ist.
Das empfangene Preisgeld ist zurückzuzahlen, wenn dieses durch unrichtige bzw. unvollständige Angaben oder Nachweise zu Unrecht erwirkt worden ist oder zweckwidrig verwendet wurde.
Mit der Annahme des Preisgeldes erklärt sich der/ die Empfänger*in einverstanden, dass Name (Preisträger*in), Verwendungszweck und Höhe des Preisgeldes im Kulturbericht des Landes Burgenland veröffentlicht werden dürfen.
Info:
Telefon: 057-600/2272
E-Mail: post.a7-kultur(at)bgld.gv.at
Download: Bewerbungsformular