Literaturpreis des Landes Burgenland 2023
Das Land Burgenland schreibt im Jahr 2023 einen Literaturpreis aus. Der Preis wird für ein in Arbeit befindliches literarisches Prosa- oder Bühnenwerk verliehen.
Die Höhe des Preises beträgt 5.000 EUR. Über die Zuerkennung des Preises entscheidet eine unabhängige Expertenjury.
Bedingungen:
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die im Burgenland aufgewachsen sind, oder ihren Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz im Burgenland haben und seit 2021 nicht mit dem Literaturpreis des Landes Burgenland ausgezeichnet worden sind.
Die Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular
- Aussagekräftiges Konzept des geplanten literarischen Prosa- oder Bühnenwerks sowie eine Textprobe im Umfang von mindestens 15 Manuskriptseiten
- Tabellarischer Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort und Angaben zur Ausbildung sowie zur bisherigen künstlerischen Tätigkeit (Portfolio, Website, ...)
- Aktueller Meldezettel
Zusatzinfo:
Gliedern Sie bitte Ihre Unterlagen in einem E-Mail in jeweils 4 separate Anhänge und beschriften Sie diese wie folgt:
- Bewerbung (beinhaltet Bewerbungsformular)
- Projekt (Arbeitsvorhaben)
- Person (Lebenslauf, Meldezettel)
- Dokumentation (Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeiten)
Das Bewerbungsformular ist zu unterzeichnen, wodurch die Richtigkeit der Angaben bestätigt und das Einverständnis mit den Ausschreibungsbedingungen erklärt wird.
Die Bewerbungsunterlagen sind per E-Mail bis spätestens 1. Juni 2023 an post.a7-kultur(at)bgld.gv.at einzureichen. In der Betreffzeile ist der Nachname, Vorname, „Literaturpreis des Landes Burgenland 2023“ anzuführen. Die Größe des E-Mails darf 10 MB nicht überschreiten.
Sollte die Einreichung per Mail nicht möglich sein, kann der gesamte Antrag auch per Post an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Wissenschaft, Referat Kultur, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt gesendet werden. Entscheidend für die fristgerechte Bewerbung ist das Datum des Poststempels.
Es werden nur jene Bewerbungen zugelassen, bei denen alle geforderten Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht wurden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Rechtliche Rahmenbedingungen:
Es besteht kein individueller Anspruch auf die Zuerkennung des Literaturpreises des Landes Burgenland.
Empfangene Förderpreise sind zurückzuzahlen, wenn diese durch unrichtige/unvollständige Angaben oder Nachweise zu Unrecht erwirkt worden sind.
Mit der Annahme des Förderpreises für Literatur des Landes Burgenland erklärt sich der/die Preisträger:in einverstanden, dass der Name, der Verwendungszweck und die Höhe des Literaturpreises im Kulturbericht des Landes Burgenland veröffentlicht werden darf.
Info:
Kerstin Clauss
Telefon: 057-600/2925
E-Mail: post.a7-kultur(at)bgld.gv.at
Internet: www.burgenland.at/kulturwettbewerbe
Download: Bewerbungsformular
Download: FAQs