Großes Kunststipendium des Landes Burgenland 2023 in den Sparten Literatur und Darstellende Kunst
Ab 2023 vergibt das Land Burgenland jährlich zwei große Kunststipendien alternierend in den Sparten Literatur und Darstellende Kunst bzw. Bildende Kunst und Musik, die mit je 12.000 EUR dotiert sind. 2023 gelangen die beiden Kunststipendien in den Sparten Literatur und Darstellende Kunst zur Ausschreibung. Damit soll es Künstler:innen erleichtert werden, die gesamte Vorbereitungs-, Konzeptualisierungs- und Realisierungsphase eines künstlerischen Projektes umzusetzen. Für die Präsentation bzw. Aufführung kann das Land Burgenland zusätzlich eine individuelle und auf das künstlerische Format angepasste Umsetzungsförderung zur Verfügung stellen. Damit soll gewährleistet werden, dass das im Zuge des Kunststipendiums geschaffene Werk auch zur Aufführung gelangt – also gehört, erlebt und gesehen wird. Ziel dieses Förderprogrammes ist es, in der burgenländischen Kunstszene einen Impuls zu setzen und jährlich zumindest eine Uraufführung zu fördern und umzusetzen.
Die Vergabe erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Expertenjury.
Bedingungen:
Antragsberechtigt sind professionell tätige, freischaffende Künstler:innen mit abgeschlossener künstlerischer Ausbildung oder mindestens fünfjähriger künstlerischer Tätigkeit, die im Burgenland aufgewachsen sind, oder ihren Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz im Burgenland haben.
Kunstschaffende, die für 2023 bereits ein Arbeitsstipendium des Landes Burgenland zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für das Große Kunststipendium berücksichtigt werden.
Stipendiendauer:
Die Projektlaufzeit im Zuge des Stipendiums beträgt 12 Monate. Das Vorhaben muss nach Ende der Einreichfrist, aber noch im Jahr 2023 begonnen werden.
Die Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular
- Aussagekräftiges Konzept zum geplanten Arbeitsvorhaben in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht (maximal 3 Seiten)
- Tabellarischer Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort und Angaben zur Ausbildung sowie zur bisherigen künstlerischen Tätigkeit
- Dokumentation der bisherigen Arbeiten: (Portfolio, Webseite, ...)
- Aktueller Meldezettel
Zusatzinfo:
Gliedern Sie bitte Ihre Unterlagen in einem E-Mail in jeweils 4 separate Anhänge und beschriften Sie diese wie folgt:
- Bewerbung (beinhaltet Bewerbungsformular)
- Projekt (Arbeitsvorhaben)
- Person (Lebenslauf, Meldezettel)
- Dokumentation (Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeiten)
Das Bewerbungsformular ist zu unterzeichnen, wodurch die Richtigkeit der Angaben bestätigt und das Einverständnis mit den Ausschreibungsbedingungen erklärt wird.
Die Bewerbungsunterlagen sind per E-Mail bis spätestens 1. Juni 2023 an post.a7-kultur(at)bgld.gv.at einzureichen. In der Betreffzeile ist der Nachname, Vorname, „Großes Kunststipendium des Landes Burgenland 2023“ und die jeweilige Sparte anzuführen.
Sollte die Einreichung per Mail nicht möglich sein, kann der gesamte Antrag auch per Post an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Wissenschaft, Referat Kultur, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt gesendet werden. Entscheidend für die fristgerechte Bewerbung ist das Datum des Poststempels.
Es werden nur jene Bewerbungen im Auswahlverfahren zugelassen, bei denen alle geforderten Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht wurden. Eine Bewerbung ist nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Verwendungsnachweis:
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiat:innen, der Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Wissenschaft, Referat Kultur, bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums (spätestens bis 1. März 2025) einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.
In dem Fall, dass die Arbeitsergebnisse öffentlich gezeigt, gedruckt bzw. dargeboten werden, besteht die Verpflichtung, die Unterstützung des Landes Burgenland mittels Logo kenntlich zu machen und das Land Burgenland über die beabsichtigte Präsentation bzw. Veröffentlichung zu informieren.
Rechtliche Rahmenbedingungen:
Es besteht kein individueller Anspruch auf die Gewährung eines Kunststipendiums.
Empfangene Stipendien sind zurückzuzahlen, wenn diese durch unrichtige bzw. unvollständige Angaben oder Nachweise zu Unrecht erwirkt worden sind.
Mit der Annahme des Großen Kunststipendiums des Landes Burgenland erklärt sich der/die Empfänger:in einverstanden, dass der Name, der Verwendungszweck und die Höhe des Stipendiums im Kulturbericht des Landes Burgenland veröffentlicht werden dürfen.
Info:
Kerstin Clauss
Telefon: 057-600/2925
E-Mail: post.a7-kultur(at)bgld.gv.at
Internet: www.burgenland.at/kulturwettbewerbe
Download: Bewerbungsformular
Download: FAQs