Artist Mobility des Landes Burgenland 2023 – Förderung der Mobilität burgenländischer Künstler:innen
Kunst braucht nicht nur Raum und Publikum: Kunst braucht auch eine permanente Reflexion. Im Zuge eines Künstler:innen-Mobilitätsprogrammes „Artist Mobility“ soll ein kontinuierlicher Austausch im Kunstbereich für Kunstschaffende des Landes jenseits von bestehenden Artist-in-Residence-Angeboten ermöglicht werden. Burgenländische Künstler:innen, künstlerische Kleingruppen und Kollektive erhalten auf Grundlage dieses Programms einen Zuschuss für ein Projekt, das außerhalb des Burgenlandes stattfindet.
Der Mobilitätszuschuss beträgt maximal 500 EUR je Projekt, und kann nur einmal im Kalenderjahr gewährt werden.Für dieses Förderprogramm stehen 10.000 EUR zur Verfügung.
Die Vergabe der Förderung erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens der Anträge auf Vorschlag einer unabhängigen Expertenjury.
Bedingungen:
Antragsberechtigt sind freischaffende Künstler:innen, die ihr Erwerbseinkommen nahezu ausschließlich aus ihrer künstlerischen Tätigkeit bestreiten, sowie Personen in künstlerischer Ausbildung, die im Burgenland aufgewachsen sind, oder ihren Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz im Burgenland haben.
Antragsberechtigt sind auch künstlerische Kleingruppen und Kollektive (keine Vereine), deren Mitglieder mehrheitlich einen Burgenlandbezug erfüllen.
Das beantragte Projekt darf nicht in jenem Bundesland stattfinden, in dem sich der Hauptwohnsitz/ Nebenwohnsitz der Einreicher:innen befindet.
Das Kulturlogo des Landes Burgenland ist zwingend im Rahmen des Projekts zu präsentieren (Homepage, Folder, Plakate, Einladungen etc.). Im Falle der Gewährung einer Förderung im Rahmen dieses Mobilitätsprogrammes sind keine weiteren Förderungen für das eingereichte Projekt (z.B. Paliano-Stipendium, Auslandsstipendium, Arbeitsstipendium, Großes Kunststipendium, Kulturförderung) zulässig.
Die Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular
- Aussagekräftiges Konzept zum geplanten Arbeitsvorhaben in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht (maximal 4 Seiten)
- Tabellarischer Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort und Angaben zur Ausbildung sowie zur bisherigen künstlerischen Tätigkeit
- Dokumentation der bisherigen Arbeiten (Portfolio, Webseite, ...)
- Aktueller Meldezettel
Zusatzinfo:
Gliedern Sie bitte Ihre Unterlagen in einem E-Mail in jeweils 4 separate Anhänge und beschriften Sie diese wie folgt:
- Bewerbung (beinhaltet Bewerbungsformular)
- Projekt (Arbeitsvorhaben)
- Person (Lebenslauf, Meldezettel)
- Dokumentation (Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeiten)
Das Bewerbungsformular ist zu unterzeichnen, wodurch die Richtigkeit der Angaben bestätigt und das Einverständnis mit den Ausschreibungsbedingungen erklärt wird.
Die Bewerbungsunterlagen sind per E-Mail bis spätestens 1. November 2023 an post.a7-kultur(at)bgld.gv.at einzureichen. In der Betreffzeile ist der Nachname, Vorname, „Artist Mobility des Landes Burgenland 2023 – Förderung der Mobilität burgenländischer Künstler:innen“ anzuführen.Die Größe des E-Mails darf 10 MB nicht überschreiten.
Sollte die Einreichung per Mail nicht möglich sein, kann der gesamte Antrag auch per Post an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Wissenschaft, Referat Kultur, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt gesendet werden. Entscheidend für die fristgerechte Bewerbung ist das Datum des Poststempels.
Es werden nur jene Bewerbungen im Auswahlverfahren zugelassen, bei denen alle geforderten Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht wurden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Verwendungsnachweis:
Mit der Annahme der Förderung verpflichten sich die Fördernehmer:innen, der Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Wissenschaft, Referat Kultur, bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Projekts (spätestens bis 1. März 2024) einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.
In dem Fall, dass die Arbeitsergebnisse öffentlich gezeigt, gedruckt bzw. dargeboten werden, besteht die Verpflichtung, die Unterstützung des Landes Burgenland mittels Logo kenntlich zu machen und das Land Burgenland über die beabsichtigte Präsentation bzw. Veröffentlichung zu informieren.
Rechtliche Rahmenbedingungen:
Es besteht kein individueller Anspruch auf die Gewährung einer Mobilitätsförderung.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens.
Empfangene Förderungen sind zurückzuzahlen, wenn diese durch unrichtige/unvollständige Angaben oder Nachweise zu Unrecht erwirkt worden sind.
Mit der Annahme der Mobilitätsförderung des Landes Burgenland erklärt sich der/die Empfänger:in einverstanden, dass der Name, der Verwendungszweck und die Höhe der Förderung im Kulturbericht des Landes Burgenland veröffentlicht werden darf.
Info:
Mag.a Judith Vlasits
Telefon: 057-600/2352
E-Mail: post.a7-kultur(at)bgld.gv.at
Internet: www.burgenland.at/kulturwettbewerbe
Download: Bewerbungsformular
Download: FAQs