Gutscheine einlösen

Das Einlösen der von den Gutscheinpartnern übernommenen Gutscheine für das Projekt „Kulturgutscheine 2024“ ist ab sofort, jedoch bis spätestens 30.04.2025 beim Land Burgenland zum Gutscheinwert möglich. Die Gutscheine können per Post übermittelt werden oder direkt beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Hauptreferat Kultur und Wissenschaft, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt mit dem Kennwort "Kulturgutscheine 2024“ vor Ort eingelöst werden. Die fürs Einlösen erforderlichen Unterlagen sind:

  • die entwerteten und von der Gutscheinpartnerin bzw. vom Gutscheinpartner gegengezeichneten Gutscheine
  • das ausgefüllte Formular "Kulturgutscheine Abrechnung"

Sie erhalten danach den Gesamtwert der vorgelegten Gutscheine innerhalb von wenigen Tagen auf das von Ihnen angegebene Konto.

Formular "Kulturgutscheine Abrechnung" zum Download:

Formular als pdf

Formular als docx

Käuferinnen und Käufer

Wir möchten sie darauf hinweisen, dass bereits erworbene Kulturgutscheine vom Projekt "Kulturgutschein 2023" ihre Gültigkeit nicht verlieren und noch bis Ende März 2024 bei burgenländischen Künstlerinnen und Künstlern sowie Kreativen eingelöst werden können.

    Nähere Infos unter:
    Telefon: 057 – 600/2127 oder 2116
    kulturgutschein(at)bgld.gv.at