Wer kann Gutscheinpartnerin bzw. Gutscheinpartner werden?

Das Projekt „Kulturgutschein“ zielt hauptsächlich auf die Verbesserung der Marktsituation burgenländischer Künstlerinnen und Künstler, Autorinnen und Autoren, sowie Musikerinnen und Musiker ab. Es ist eines der Förderinstrumente für Kunst und Kultur des Landes Burgenland.

Gutscheinpartnerin bzw. Gutscheinpartner können alle Künstlerinnen und Künstler, Autorinnen und Autoren, sowie Musikerinnen und Musiker werden, die ihr Erwerbseinkommen zu einem großen Teil aus ihrer künstlerischen/kreativen Tätigkeit bestreiten, seit mindestens fünf Jahren tätig sind und ihren Hauptwohnsitz bzw. den Sitz des Ateliers oder der Werkstatt im Burgenland haben.

Gutscheinpartner können alle gemeinnützigen, regionalen Kulturvereine des Burgenlandes werden, die einen kontinuierlichen Kulturbetrieb haben und im Jahr 2023 weniger als € 30.000 an Förderungen des Land Burgenland in Anspruch genommen haben. Nähere Informationen entnehmen Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Landesnahe Gesellschaften sind von der Gutscheinpartnerschaft ausgeschlossen.

Anmeldung als Kulturgutscheinpartnerin bzw. Kulturgutscheinpartner erfolgt unter kulturgutschein(at)bgld.gv.at.

Nähere Infos unter:
Telefon: 057 – 600/2116 oder 2127
kulturgutschein(at)bgld.gv.at