Seniorenförderung

Das Burgenländische Seniorengesetz 2002 ermöglicht und regelt die verstärkte Förderung von Senior*innenvereinigungen sowie von speziellen Projekten für die ältere Generation.

Allgemeine Senior*innenförderung

gemäß § 4 Bgld. Seniorengesetz 2002

Das Land Burgenland fördert Senior*innenvereinigungen zur Unterstützung ihrer Beratungs-, Informations- und Betreuungstätigkeit und leistet dafür einen Beitrag.

Förderwerber*innen:

Senior*innenvereinigungen, deren Wirkungsbereich sich auf das gesamte Landesgebiet erstreckt, und die in mindestens drei politischen Bezirken des Landes eine Zweigorganisation haben sowie eine Mindestanzahl an Mitgliedern aufweisen.

Nähere Bestimmungen über die Gewährung bzw. Durchführung der Förderung sind dem Burgenländischen Seniorengesetz 2002 zu entnehmen.

Besondere Senior*innenförderung

gemäß § 5 Bgld. Seniorengesetz 2002

Bei der besonderen Senior*innenförderung werden auch einzelne Maßnahmen und Projekte gefördert, wie Kurse zur Fort- und Weiterbildung, Veranstaltungen zum besseren Generationenverständnis, Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge, Informationsveranstaltungen, etc.

Hinweis: Eine zu Unrecht bezogene oder nachweislich widmungswidrig verwendete Förderung ist zurück zu erstatten. Nähere Bestimmungen über die Gewährung bzw. Durchführung der Förderung sind dem Burgenländischen Seniorengesetz 2002 zu entnehmen.

Kontakt:
prov. Referatsleiterin
Mag.a Claudia Schlag, MA
E-Mail: post.a9-integration(at)bgld.gv.at
Telefonnummer: 057-600/3029

Downloads:
Formular allgemeine Seniorenförderung
Beilage zur allgemeinen Seniorenförderung
Formular besondere Seniorenförderung
Förderrichtlinie HR Gesellschaft
Bgld. Seniorengesetz 2002