Projekte für Frauen
Was wird gefördert?
Das Land Burgenland investiert Geld für Projekte, die das Leben von Mädchen und Frauen dauerhaft verbessern. Ziel ist, dass Frauen die gleichen Rechte und Chancen haben wie Männer.
Wichtig sind dabei:
- gleiche Chancen für alle,
- dass Frauen eigenes Geld verdienen können,
- dass Frauen selbständig leben können,
- dass Nachteile für Frauen verringert werden,
- dass typische Rollenbilder aufgelöst werden,
- dass Menschen mehr über Gleichstellung wissen,
- dass Gewalt gegen Frauen verhindert wird,
- dass mehr Frauen in wichtigen Entscheidungen mitreden können,
- und andere Projekte für Frauen und Gleichstellung.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden juristische Personen, also zum Beispiel Vereine, Firmen oder Einrichtungen.
Fördervoraussetzungen
- Der Verein oder die Firma, die den Antrag stellt, hat ihren Sitz im Burgenland. Oder das Projekt, für das Geld beantragt wird, findet im Burgenland statt.
- Das Projekt hilft besonders Frauen oder unterstützt die Gleichstellung von Frauen und Männern im Burgenland, bzw. das Projekt ist wichtig für das Land Burgenland.
- Mit dem Projekt dürfen keine anderen Ziele verfolgt werden, zum Beispiel um Geld zu verdienen oder um wirtschaftlichen Gewinn zu machen.
- Nur die Kosten, die direkt mit dem Projekt zu tun haben, können gefördert werden.
- Die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) wird nicht gefördert, wenn die Person oder Firma das Geld dafür vom Finanzamt zurückbekommen kann (Vorsteuerabzug).
Förderart
Die Förderung ist ein Geldzuschuss, den man nicht zurückzahlen muss. Die zweckmäßige Verwendung ist durch Vorlage von Rechnungen nachzuweisen. Sollte keine ordnungsgemäße Vorlage im vorgegebenen Zeitraum erfolgen, ist der gewährte Geldzuschuss zurückzuzahlen.
Nachweise bei der Antragstellung:
- Man muss genau beschreiben, was mit dem Projekt geplant ist. Dazu gehört: Wann es beginnt, wie lange es dauert und wofür das Fördergeld verwendet werden soll.
- Ein Finanzierungsplan muss zeigen, wie das Projekt bezahlt wird: mit eigenem Geld, mit erwarteten Einnahmen oder mit Geld von Sponsoren oder anderen Geldgeber*innen (eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung)
- Man muss angeben, ob man auch bei anderen Stellen im Burgenland oder bei anderen Behörden Förderungen für dasselbe Projekt beantragt oder bekommen hat.
- Eine Liste der Förderungen, die man in den letzten drei Jahren vom Land Burgenland bekommen hat, muss abgegeben werden. Dazu auch Infos, ob alle Abrechnungen rechtzeitig und korrekt gemacht wurden.
Nachweise nach Durchführung des Projekts (Verwendungsnachweis)
- Man muss zeigen, dass das Projekt wirklich durchgeführt wurde und dass das Geld für den richtigen Zweck verwendet wurde - und zwar bis zu dem Zeitpunkt, der im Fördervertrag steht.
- Man muss genau zeigen, wie viel Geld eingenommen und ausgegeben wurde - oder eine Bestätigung von einer Wirtschaftsprüferin oder einem Wirtschaftsprüfer vorlegen.
- Alle Unterlagen zum Projekt müssen aufbewahrt werden - so lange, wie es im Fördervertrag steht oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Alle Unterlagen müssen digital (online) abgegeben werden. Originale braucht man nicht mitzusenden. Die Unterlagen werden geprüft zurückgeschickt.
Antragstellung
Wiestellt man den Antrag?
- Den Antrag kann man jederzeit stellen, bevor das Projekt beginnt.
- Der Antrag kann online gestellt werden.
Mehr Infos finden Sie in der Richtlinie.
Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 - EU, Gesellschaft und Förderwesen
Referat Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
E-Mail: post.a9-frauen(at)bgld.gv.at