Alleinerziehenden Förderung
Worum geht es?
Das Land Burgenland hilft Menschen, die alleine mit ihren Kindern leben und wenig Geld haben. Alleinerziehende haben es oft schwer, weil die Arbeit wenig Rücksicht auf ihre besondere Situation nimmt. Das ist zum Beispiel, wenn das Kind krank ist oder der Kindergarten geschlossen hat. Darum gibt es diese Unterstützung.
Wer bekommt diese Förderung?
Alleinerziehende ...
- die ein Kinder oder mehrere Kinder größtenteils alleine betreuen und erziehen.
- die den größten Teil des Geldes für sich und die Kinder überwiegend alleine verdienen.
- die ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben.
Unter welchen Voraussetzungen bekommt man die Förderung?
- Der Hauptwohnsitz der bzw. des Alleinerziehenden und des bzw. der im selben Haushalt lebenden Kindes bzw. Kinder ist im Burgenland
- Das Kind bzw. die Kinder erhalten Familienbeihilfe.
- Ihr monatliches EInkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten:
- 1 Erwachsener + 1 Kind: höchstens 1.770 Euro Netto-Einkommen
- 1 Erwachsener + 2 Kinder: höchstens 2.290 Euro Netto-Einkommen
- 1 Erwachsener + 3 Kinder: höchstens 2.810 Euro Netto-Einkommen
- 1 Erwachsener + 4 Kinder: höchstens 3.330 Euro Netto-Einkommen
- 1 Erwachsener + 5 Kinder: höchstens 3.840 Eur Netto-Einkommen
- Für jedes weitere Kind kommen 350 Euro dazu.
Was zählt als Einkommen?
Zum Einkommen zählen zum Beispiel:
- Arbeitslosengeld,
- Notstandshilfe,
- Sozialunterstützung (früher Mindestsicherung),
- Wochengeld,
- Kinderbetreuungsgeld,
- Teilzeitbeihilfen,
- Pflegegeld für Pflegekinder,
- Witwen-, Witwer- und Waisenpensionen,
- Grundversorgungsleistungen,
- Unterhaltszahlungen.
Wichtig:
Wenn noch andere Erwachsene bei Ihnen wohnen, können Sie die Förderung nur bekommen, wenn Sie für diese Person auch Familienbeihilfe erhalten (zum Beispiel für Studierende).
Wie hoch ist die Alleinerziehendenförderung?
- Für jedes Kind bekommen Sie 200 Euro, bis zum dritten Kind.
- Ab dem vierten Kind bekommen Sie insgesamt 750 Euro pro Haushalt.
Wie wird das Geld ausgezahlt?
- Sie müssen die Förderung beantragen
- Sie müssen erst alle Nachweise vorlegen. Die Förderung wird im Nachhinein an Sie ausbezahlt.
- Sie bekommen das Geld als Zuschuss. Das bedeutet, Sie müssen es nicht zurückzahlen.
Welche Nachweise sind erforderlich?
- Einkommensnachweise (manche Daten werden vom Finanzamt eingeholt, manche müssen Sie selbst einreichen)
- Sozialunterstützung
- wenn Sie von ausländischen Stellen Einkommen beziehen
- Unterhaltszahlungen
- Waisenpension
- Grundversorgungsleistungen
- Mitteilung vom Finanzamt über den Bezug der Familienbeihilfe
Wie stellt man den Antrag auf Familienbeihilfe?
- Legen Sie Ihre Nachweise als Kopie bzw. Scan vor. Es sind keine Originalunterlagen erforderlich. Ihre Unterlagen werden nicht retourniert.
- Sie können den Antrag ab 01. Jänner bis 31. Dezember eines Jahres stellen.
- Der Antrag kann online gestellt werden.
Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 - EU, Gesellschaft und Förderwesen
Hauptreferat Sozial- und Klimafonds
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Vanessa Meidl, 057 600-2747
Anna Baranyai, 057 600-2934
Info-Hotline: 057 600-1060
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at