Alleinerziehenden Förderung

Förderziel und Fördergegenstand

Das Land Burgenland hilft Menschen, die alleine mit ihren Kindern leben und wenig Geld haben. Alleinerziehende haben es oft schwer, weil die Arbeit wenig Rücksicht auf ihre besondere Situation nimmt. Das ist zum Beispiel, wenn das Kind krank ist oder der Kindergarten geschlossen hat. Darum gibt es diese Unterstützung.

Förderempfänger*innen

Alleinerziehende ...

  • die ein Kinder oder mehrere Kinder größtenteils alleine betreuen und erziehen.
  • die den größten Teil des Geldes für sich und die Kinder überwiegend alleine verdienen.
  • die ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben.

Fördervoraussetzungen

  • Der Hauptwohnsitz der bzw. des Alleinerziehenden und des bzw. der im selben Haushalt lebenden Kindes bzw. Kinder ist im Burgenland
  • Anspruch auf Familienbeihilfe für das Kind/die Kinder, für welche/s die Förderung beantragt wird
  • Ihr monatliches Einkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten:
    • 1 Erwachsener + 1 Kind: höchstens 1.770 Euro Netto-Einkommen
    • 1 Erwachsener + 2 Kinder: höchstens 2.290 Euro Netto-Einkommen
    • 1 Erwachsener + 3 Kinder: höchstens 2.810 Euro Netto-Einkommen
    • 1 Erwachsener + 4 Kinder: höchstens 3.330 Euro Netto-Einkommen
    • 1 Erwachsener + 5 Kinder: höchstens 3.840 Eur Netto-Einkommen
    • Für jedes weitere Kind kommen 350 Euro dazu.

Wichtig:
Wenn noch andere Erwachsene bei Ihnen wohnen, können Sie die Förderung nur bekommen, wenn Sie für diese Person auch Familienbeihilfe erhalten (zum Beispiel für Studierende).

Förderhöhe und Förderart

  • Für jedes Kind bekommen Sie 200 Euro, bis zum dritten Kind.
  • Ab dem vierten Kind bekommen Sie insgesamt 750 Euro pro Haushalt.

Nachweise

Einkommensnachweise

Daten zum Einkommen werden aus dem Transparenzportal des Bundesministeriums für Finanzen entnommen.
Einkommensnachweise sind nur vorzulegen, wenn Sie folgende Einkommen beziehen:

  • Sozialunterstützung (vormals Mindestsicherung)
  • Unterhaltsleistungen
  • Waisenpension
  • Von ausländischen Stellen bezogene Leistungen
  • Grundversorgungsleistungen

Sonstige Nachweise

  • Einheitswertbescheid

Alle erforderlichen Nachweise sind als Kopie bzw. Scan vorzulegen. Originalunterlagen sind nicht erforderlich. Unterlagen werden nicht retourniert.

Antragstellung

Sie können den Antrag ab 01. Jänner bis 31. Dezember eines Jahres stellen.

Möglichkeiten der Antragstellung: Online

Online-Antrag         Richtlinie

Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 - EU, Gesellschaft und Förderwesen
Hauptreferat Sozial- und Klimafonds
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1

Anna Baranyai, 057 600-2934

Info-Hotline: 057 600-1060
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at