Datenschutzmitteilung und Einwilligungserklärungen
Zur Beantragung der Förderung von Mittagessensbeiträgen ist das Akzeptieren der nachstehenden Datenschutzmitteilung erforderlich:
Datenverarbeitung und Datenermittlung:
Ich nehme zur Kenntnis, dass meine von mir bekannt gegebenen bzw. durch Registerabfragen ermittelten personenbezogenen Daten und Einkommensnachweise im Rahmen der Förderabwicklung gemäß der Richtlinie für die Gewährung der Förderung von Mittagessensbeiträgen vom Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen, Hauptreferat Sozial- und Klimafonds, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at, als zuständige Förderstelle gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b der Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO verarbeitet werden. Bei Bezug von Krankengeld willige ich diesbezüglich in die Verarbeitung der besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DSGVO gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO ein.
Der Zweck der Datenverarbeitung ist die Bearbeitung und Abwicklung der Förderung von Mittagessensbeiträgen.
Ich nehme zur Kenntnis, dass zu diesem Zweck gemäß § 5 Burgenländisches Fördergesetz – Bgld. FöG meine folgenden personenbezogenen Daten aus dem Zentralen Melderegister gemäß § 20 Abs. 3 Meldegesetz 1991 - MeldeG ermittelt werden:
Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Hauptwohnsitz (Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer/Tür), Familienstand, bereichsspezifisches Personenkennzeichen gemäß
§ 9 E-Government-Gesetz - E-GovG.
Ich nehme zur Kenntnis, dass zu diesem Zweck gemäß § 8 Bgld. FöG meine folgenden personenbezogenen Daten aus dem Transparenzportal gemäß § 32 Abs. 6 Transparenzdatenbankgesetz 2012 – TDBG 2012 ermittelt werden:
- Nettoeinkommen gemäß § 5 Abs. 2 Z 1 TDBG 2012, das ist das Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 Einkommensteuergesetz 1988 - EStG 1988 abzüglich der geschuldeten Einkommensteuer sowie der auf die Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 entfallenden Steuer sowie Pensionen, Ruhe- und Versorgungsbezüge gemäß § 6 TDBG 2012;
- Sozialversicherungsleistungen gemäß § 6 TDBG 2012;
- Förderungen gemäß § 8 TDBG 2012.
Ich willige ausdrücklich ein, dass zum Zweck der Bearbeitung des Förderantrags und zur Feststellung der Höhe einer möglichen Förderung aus dem Transparenzportal gemäß § 32 Abs. 6 TDBG 2012 ermittelt wird, inwieweit mir Familienbeihilfe gewährt wird.
Wenn das Kind, für welches Mittagessensförderung beantragt wird, das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat:
Ich willige in die Verarbeitung der von mir bekannt gegebenen bzw. im Rahmen der Registerabfragen ermittelten personenbezogenen Daten des Kindes, für welches Mittagessensförderung beantragt wird, ein.
Datenübermittlungen:
Ich willige gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO ein, dass die Förderstelle nach Prüfung und Feststellung der Förderwürdigkeit der Gemeinde, in welcher das Kind, für welches Mittagsessensförderung beantragt wird, eine Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung, Primarschule oder Mittelschule besucht, eine Mitteilung über die Förderzusage erstattet.
Ich nehme zur Kenntnis, dass bei einer Förderzusage meine personenbezogenen Daten inklusive der Höhe der gewährten Förderung gemäß §§ 23, 25 und 32 Abs. 6 TDBG 2012 in die Transparenzdatenbank übermittelt werden.
Ich nehme zur Kenntnis, dass es dazu kommen kann, dass meine personenbezogenen Daten an Organe und Beauftragte des Landes Burgenland (insbesondere Interne Revision und Gebarungsprüfung), an den Burgenländischen Landes-Rechnungshof, den Rechnungshof des Bundes und an Organe und Beauftragte der Europäischen Union nach den EU-rechtlichen Bestimmungen übermittelt werden.
Ich nehme zur Kenntnis, dass es dazu kommen kann, dass zu diesem Zweck meine personenbezogenen Daten beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger sowie bei den in Betracht kommenden anderen Organen des Landes oder bei einem anderen Rechtsträger, der einschlägige Förderungen zuerkennt oder abwickelt, erhoben bzw. an diese übermittelt werden, wobei diese wiederum berechtigt sind, die für die Anfragenbeantwortung und Abwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten zu verarbeiten und Auskunft zu erteilen.
Eine sonstige Weitergabe der Daten an Dritte (insbesondere Unternehmen, die Daten zu kommerziellen Zwecken verarbeiten) findet nicht statt.
Speicherdauer:
Die verarbeiteten personenbezogenen Daten werden vor dem Zugriff Nichtberechtigter gesichert gespeichert und nur so lange verarbeitet, als es zur Zweckerreichung notwendig ist, gesetzliche oder interne Aufbewahrungspflichten bestehen oder potentielle Rechtsansprüche geltend gemacht werden können.
Die Kommunikation mit dem Chatbot wird nur für die Dauer der Unterhaltung mit dem Chatbot gespeichert.
Kontaktdaten des datenschutzrechtlichen Verantwortlichen:
Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen, Hauptreferat Sozial- und Klimafonds, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at
Rechte im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten:
Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, wodurch jedoch die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum erfolgten Widerruf nicht berührt wird. Für den Widerruf Ihrer Einwilligung wenden Sie sich bitte an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen, Hauptreferat Sozial- und Klimafonds, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, E-Mail: post.a9-skf@bgld.gv.at.
Grundsätzlich kommen Ihnen die Rechte gemäß Art. 15 ff DSGVO zu. Sie haben daher grundsätzlich ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie ein Widerspruchsrecht. Diese Rechte können Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Stabsabteilung Verfassung und Recht, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, post.datenschutz(at)bgld.gv.at, geltend machen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen österreichisches oder europäisches Recht verstößt, haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien, dsb(at)dsb.gv.at.
Weiters können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten, die KPMG Security Services GmbH, Porzellangasse 51, 1090 Wien, post.datenschutzbeauftragter(at)bgld.gv.at, wenden.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Website des Landes Burgenland unter https://www.burgenland.at/datenschutz.
Pflicht zur Einholung der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärungen anderer Personen:
Für die Bekanntgabe personenbezogener Daten von Kindern nach Vollendung des 14. Lebensjahres, der gesetzlichen Vertreter*innen der Kinder bis zum 14. Lebensjahr sowie aller Personen, die mit der*dem Förderwerber*in im gemeinsamen Haushalt leben, ist die Einholung einer datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung erforderlich.
Ich bestätige, dass ich von den anderen Personen, deren personenbezogene Daten ich im Zuge der Antragstellung bekannt gebe bzw. deren Daten im Rahmen der Registerabfragen ermittelt werden, die unter https://e-government.bgld.gv.at/mef-einwilligung abrufbaren datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärungen eingeholt habe.
Die unterfertigten datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärungen der anderen Personen müssen dem Antrag nicht beigefügt werden. Sie sind aber auf Verlangen der Behörde vorzuweisen.