Mehrlingsgeburten
Förderziel und Fördergegenstand
Die Förderung für Mehrlingsgeburten ist eine Förderung des Landes für einkommensschwache Familien mit Mehrlingsgeburten. Die Förderung soll die Verantwortung der Gesellschaft gegenüber der Familie stärken und den Familien eine angemessene Lebensführung ermöglichen. Personen, die Sorgepflichten für unversorgte Kinder zu tragen haben, werden bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder unterstützt sowie gefördert, indem aufgrund des mit Mehrlingsgeburten verbundenen Mehraufwandes vom Land Burgenland eine Förderung gewährt wird.
Förderempfänger*innen
Einkommensschwache burgenländische Familien mit Mehrlingen
Fördervoraussetzungen
- Hauptwohnsitz der*des Sorgepflichtigen und der im gemeinsamen Haushalt lebenden Mehrlinge im Burgenland
- Anspruch auf Familienbeihilfe für die Kinder im gemeinsamen Haushalt
- Kein Überschreiten der Bemessungsgrundlage des Haushaltes
Förderhöhe und Förderart
Bemessungsgrundlage (=Nettohaushaltseinkommen, sonstige bezogene Leistungen und Förderungen, Definition siehe Richtlinie) eines Haushaltes in einem Monat:
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | |
| 1 Erwachsener + 2 Kinder | 2.290 | 2.520 | 2.750 |
| 1 Erwachsener + 3 Kinder | 2.810 | 3.090 | 3.370 |
| 1 Erwachsener + 4 Kinder | 3.330 | 3.660 | 3.990 |
| 2 Erwachsene + 2 Kinder | 2.920 | 3.210 | 3.500 |
| 2 Erwachsene + 3 Kinder | 3.430 | 3.780 | 4.120 |
| 2 Erwachsene + 4 Kinder | 3.950 | 4.350 | 4.740 |
| 2 Erwachsene + 5 Kinder | 4.470 | 4.920 | 5.370 |
Für jeden weiteren Erwachsenen sind 600 Euro, für jedes weitere Kind 350 Euro hinzuzurechnen.
Die Förderhöhe beträgt bei Stufe 1 700 Euro, bei Stufe 2 500 Euro und bei Stufe 3 300 Euro.
Es handelt sich um eine einmalige finanzielle Zuwendung des Landes Burgenland.
Nachweise
Einkommensnachweis aller im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen
Daten zum Einkommen werden aus dem Transparenzportal des Bundesministeriums für Finanzen entnommen.
Einkommensnachweise sind nur vorzulegen, wenn folgende Einkommen bezogen werden:
- Sozialunterstützung
- Unterhaltszahlungen (z.B. Gerichtsbeschluss, Trennungsvereinbarung oder Kontoauszüge)
- Waisenpension
- Grundversorgungsleistungen
- Von ausländischen Stellen bezogene Leistungen
Einheitswertbescheid
Alle erforderlichen Nachweise sind als Kopie bzw. Scan vorzulegen. Originalunterlagen sind nicht erforderlich. Unterlagen werden nicht retourniert.
Antragstellung
Die Antragstellung kann ab Geburt bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres der Mehrlinge erfolgen. Fällt der Tag der Vollendung des zweiten Lebensjahres der Mehrlinge auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag so gilt der nächste Werktag als letzter Tag der Frist.
Möglichkeiten der Antragstellung: online
Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Hauptreferat Sozial- und Klimafonds
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Sachbearbeiter*innen: Lea Gallos – DW: 3099, Vanessa Meidl – DW: 2747, Anna Baranyai – DW: 2934
Info-Hotline: +43 57 600 1060 (MO bis DO von 8 - 16 Uhr und FR von 8 - 12 Uhr)
E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at
