Abfallverzeichnisverordnung

Die Abfallverzeichnisverordnung beinhaltet Kriterien für die Zuordnung von Abfällen zu einer Schlüsselnummer und die anzuwendenden Untersuchungsmethoden. Das Abfallverzeichnis umfasst die Abfallarten, die in Punkt 5 Tabelle 1 der ÖNORM S 2100 "Abfallverzeichnis", ausgegeben am 1. Oktober 2005, aufgelistet sind, mit den in der Anlage 5 der Verordnung angeführten Änderungen. Das konsolidierte Abfallverzeichnis wird am EDM-Portal veröffentlicht.
Abfallverzeichnisverordnung auf der Seite des Lebensministeriums.