Programm zur Verbringung von Ziegen, Kamelen (Lamas, Alpakas etc) und Hirschartigen im innergemeinschaftlichen Handel hinsichtlich Tuberkulose (MTBC)

Für landwirtschaftliche Betriebe, die beabsichtigen Ziegen, Kameliden und Cerviden (ZIKC) innerhalb der europäischen Union zu verbringen, ist die Teilnahme am MTBC-Überwachungsprogramm eine Voraussetzung. 
Zusätzlich gelten auch weitere Anforderungen, welche nicht die Tuberkulose betreffen. 
Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Amtstierärztin/dem zuständigen Amtstierarzt. 

Die Ansuchen zur Teilnahme an den Programmen sind bei der für den Wohnsitz zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einzubringen.

Eine Verbringung der Tiere kann erst nach 12monatiger Programmteilnahme erfolgen und betrifft auch Wanderungen, Teilnahme an Ausstellungen, Deckungen etc.

Das Verbringen der Tiere innerhalb Österreichs erfordert keine Teilnahme an diesem Programm. Jedoch dürfen Tiere, welche am Programm teilnehmen, nur mit Tieren aus Betrieben Kontakt haben, welche ebenso Teil dieses Programmes sind. 

Besteht eine epidemiologische Trennung (Getrennte Aufstallung, Transportmittel, Kleidung, etc.) zu Tieren derselben Art am Betrieb, die nicht am Programm teilnehmen, so können die nichtteilnehmenden Tiere nach Absprache mit der zuständigen Behörde uneingeschränkt in Österreich verbracht werden. 

Tuberkulose (Mycobacterium Tuberculosis Komplex)

Seit 1999 ist Österreich von Rindertuberkulose (M. bovis) amtlich anerkannt frei (2003/467/EG).

Die Überwachung des Mykobacterium Tuberculosis-Komplexes (MTBC) unterliegt der Verordnung (EU) 2020/688 von in Betrieben von gehaltenen Ziegen, Kameliden und Cerviden.
Zu den Kameliden gehören Kamele, Lamas, Alpakas und Vikunjas. 
Zu den Cerviden zählen alle Tiere der Familie der Hirsche, unter anderem Rotwild, Damwild oder Rehwild, welche von Menschen gehalten werden.

Die Überwachung der Krankheit wurde bisher hauptsächlich im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, sowie bei Exporten bzw. Importen von Lebendtieren durchgeführt. 

Alle Tierhalter und Tierhalterinnen, welche Ziegen, Kameliden und Cerviden halten und diese im europäischen Raum verbringen wollen, müssen 12 Monate erfolgreich am neuen   Überwachungsprogramm teilgenommen haben.

Was ist die Tuberkulose (MTBC)?

Die Tuberkulose (oder Mykobakterium Tuberculosis Komplex, kurz: MTBC) ist eine bakterielle, eher langsam fortschreitende, sehr gefährliche, anzeigepflichtige Infektionskrankheit mit Zoonosepotential (von Tier auf  Mensch übertragbar). 
Zusammengefasst beinhaltet der MTBC Komplex M. tuberculosis (Menschenerreger), M. bovis (Erreger der Rindertuberkulose) und M. caprae (Erreger der Wildtiere). 

Das Krankheitsbild bei Rindern äußert sich vorwiegend in fortschreitendem Husten und langsam verlaufender Verschlechterung des Allgemeinzustandes; Erkrankungsprozesse in anderen Organen sind aber nicht ausgeschlossen. Die Rindertuberkulose kann über Jahre hinweg latent (keine Krankheitserscheinung) oder subklinisch (milder, kaum merklicher Verlauf) verlaufen.

Die diagnostische Vorgehensweise ist zunächst der Intrakutantest und für weitere Abklärung gefolgt von einem Bluttest (Gamma-Interferontest). Eine sichere Diagnose liefert nur das Labor.

Der MTBC ist äußerst widerstandsfähig und wird über die Luft, abhängig von der Häufigkeit und Intensität des Kontaktes, und über rohe Milch (nicht pasteurisiert) von infizierten Rindern übertragbar. Von Tier zu Tier findet der Infektionsweg über aerogenem Weg, durch das Einatmen erregerhaltiger Lufttröpfchen, statt. Die Verschleppung des MTBC kann zusätzlich auch oral über z.B. kontaminiertes Futter in Futterkrippen erfolgen. 

Entsprechend der Rindertuberkulose-Verordnung werden jährlich in Schwerpunktregionen (Alpung von Rindern und Rotwild), Sonderuntersuchungs-, und Sonderüberwachungsgebiete amtlich ausgewiesen. Per Tuberkulin-Test (Simultantest) werden Rinder vor und nach der Alpungsperiode untersucht und gegebenenfalls entsprechende Gebietsanpassungen vorgenommen. 

Ein Impfstoff gegen den MTBC ist nicht verfügbar. 

Für Menschen ist der MBTC gefährlich, da es zurzeit keinen wirksamen Impfschutz gibt und nur symptomatisch behandelbar ist.

MTBC-Überwachungsprogramm für Ziegen:

  • Bestandsverzeichnis im sz-online.
  • Dokumentation der Verbringungen (z.B. auch zum Decken) müssen lückenlos und vorschriftsgemäß dokumentiert werden.
  • Untersuchung aller Tiere auf MTBC bei der Schlachtung; das gilt auch bei Schlachtungen für den Eigenbedarf.
  • Untersuchung aller Falltiere (Tiere die am Betrieb verenden) älter als 9 Monate, es 
  • sei denn, dies ist aus logistischen Gründen nicht möglich, oder aus wissenschaftlichen 
    Gründen nicht erforderlich.
  • Jährlicher Gesundheitsbesuch durch eine/n TierärztIn.

Um Tiere innerhalb der europäischen Union verbringen zu dürfen (zum Zweck der Ausstellung, Deckung, Wanderung etc.) müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt werden.

  • eine Verbringung ist nach 12- monatigen Programmteilnahme nur mit einer MTBC Untersuchung aller Zuchttiere möglich.
  • eine Verbringung nach 24 Monaten Programmteilnahme ist nach beantragter behördlicher Risikobewertung ohne MTBC Untersuchung aller Zuchttiere möglich.

MTBC-Überwachungsprogramm für Kameliden:

  • Bestandsverzeichnis in Papier oder elektronischer Form,
  • Dokumentation der Verbringungen (z.B. auch zum Decken) müssen lückenlos und
    vorschriftsgemäß dokumentiert werden.
  • Untersuchung aller Tiere auf MTBC bei der Schlachtung; das gilt auch bei Schlachtungen für den Eigenbedarf.
  • Untersuchung aller Falltiere (Tiere die am Betrieb verenden) älter als 9 Monate, es sei denn, dies ist aus logistischen Gründen nicht möglich, oder aus wissenschaftlichen Gründen nicht erforderlich.
  • Jährlicher Gesundheitsbesuch durch eine/n TierärztIn
  • Jährliche MTBC untersucht aller Zuchttiere des Betriebes

Um Tiere innerhalb der europäischen Union verbringen zu dürfen (zum Zweck der 
Ausstellung, Deckung, Wanderung etc.) müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • eine Verbringung ist erst nach 12monatiger Programmteilnahme möglich
  • eine Verbringung nach 24 Monaten Programmteilnahme ist nach beantragter behördlicher Risikobewertung ohne weitere MTBC Untersuchungen aller Zuchttiere möglich

MTBC-Überwachungsprogramm für Cervidae:

  • Bestandsverzeichnis in Papier oder elektronischer Form,
  • Dokumentation der Verbringungen (z.B. auch zum Decken) müssen lückenlos und
    vorschriftsgemäß dokumentiert werden.
  • Untersuchung aller Tiere auf MTBC bei der Schlachtung; das gilt auch bei Schlachtungen für den Eigenbedarf.
  • Untersuchung aller Falltiere (Tiere die am Betrieb verenden) älter als 9 Monate, es sei denn, dies ist aus logistischen Gründen nicht möglich, oder aus wissenschaftlichen Gründen nicht erforderlich.
  • Gesundheitsbesuch durch eine/n TierärztIn.
  • Jährliche Untersuchung einer risikobasierten Stichprobengröße von Zuchttieren* auf MTBC

*eine Auswahl der zu verbringenden und daher zu untersuchenden Zuchttieren kann im Vorhinein getroffen werden und die jährliche Testung erst entsprechend kurzfristig vor dem Verbringen (jedoch dergestalt, dass die 12 Monate Programmteilnahmen vor der Verbringung eingehalten sind) vorgenommen werden.

Um Tiere innerhalb der europäischen Union verbringen zu dürfen (zum Zweck der Ausstellung, Deckung, Wanderung etc.) müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt werden.

  • eine Verbringung ist nach 12 Monaten Programmteilnahme möglich
  • eine Verbringung nach 24 Monaten Programmteilnahme ist nach beantragter Behördlicher Risikobewertung ohne weitere MTBC Untersuchung aller Zuchttiere möglich
  • eine Auswahl der zu verbringenden und daher zu untersuchenden Zuchttiere im Vorhinein zu treffen und
  •  die jährliche Testung erst entsprechend kurzfristig vor dem Verbringen (jedoch dergestalt, dass die 12 Monate vor der Verbringung eingehalten sind) vornehmen zu lassen

Für Verbringungen außerhalb der EU sind gesonderte Voraussetzungen zu erfüllen, mindestens jedoch jene die im Rahmen des innergemeinschaftlichen Handels für Schlachttiere gelten. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Amtstierärztin/dem zuständigen Amtstierarzt.

Meldung zur Teilnahme am MTBC-Überwachungsprogramm für Ziegen, Kamelidae & Cervidae

Voraussetzung für eine Programmteilnahme ist eine LFBIS Nummer. Die LFBIS Nummer kann auf der Website des Verbrauchergesundheitsinformationssystems ganz einfach und unkompliziert beantragt werden. 

Für die Meldung einer beabsichtigen Programmteilnahme sind Namen, Anschrift des Betriebes, LFBIS-/VIS-Registrierungsnummer, Tierart und Anzahl der Zuchttiere sowie der übrigen Tiere des Betriebs, welche vom jeweiligen Programm erfasst werden sollen, sowie die Angabe, ob gleichzeitig Rinder im Betrieb gehalten werden, erforderlich.
Dazu kann das Formular in der Beilage bzw. am Formularserver genutzt werden.

Hier finden Sie Formulare zum Download: