Allgemeines

Veterinärwesen – ein Bestandteil des öffentlichen Gesundheitswesens

„Das Veterinärwesen umfasst alle Maßnahmen, die zur Erhaltung des Gesundheitszustandes von Tieren und zur Bekämpfung der sie befallenden Seuchen, sowie zur Abwendung der aus der Tierhaltung und der aus der Verwertung der Tierkörper und der tierischen Produkte mittelbar der menschlichen Gesundheit drohenden Gefahren erforderlich sind.“ (Definition des Verfassungsgerichtshofes vom 13. Dezember 1950).
Die amtstierärztliche Tätigkeit im Rahmen der Veterinärverwaltung ist als ein wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Gesundheitswesens zu betrachten und umfasst ein breites Spektrum an Aufgaben- und Sachgebieten: Maßnahmen für die Erhaltung der Tiergesundheit, die Tierseuchenbekämpfung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, die Überwachung der Lebensmittelsicherheit bei Produkten tierischer Herkunft, die Überwachung des Tierverkehrs und des Verkehrs mit tierischen Produkten sowie deren begleitende Kontrolle und Qualitätssicherung, der Tiertransport, der Tierschutz und die Tierhaltung sowie die Entsorgung von tierischen Abfällen und die Aufsicht über die tierärztlichen Ordinationen und Hausapotheken sind wesentliche Arbeitsschwerpunkte.

Aufgabenbereiche

  • Tierseuchen-/Tierkrankheitenbekämpfung und -prophylaxe
    Unter den Überbegriff Tierseuchenbekämpfung fallen nicht nur Bekämpfungsmaßnahmen im konkreten Seuchenfall (z.B. Vogelgrippeausbruch) sondern auch Maßnahmen wie Überwachung, vorbeugende Impfungen und amtliche Behandlungen.
    Sowohl die Vorbereitung auf den Ernstfall als auch die Schulung des in der Seuchenbekämpfung notwendigen Personals hat laufend zu erfolgen.
    Derzeit besteht die größte Gefahr in der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest. Zusätzlich wird die Bekämpfung von Tierkrankheiten mit großer wirtschaftlicher Bedeutung immer wichtiger.

  • Verkehr mit Tieren und Waren tierischer Herkunft
    Durch die Auflassung der Grenzkontrollen im Schengengebiet und die Erweiterung der EU ist die Gefahr der Einschleppung und Ausbreitung von Tierseuchen um ein Vielfaches gestiegen. Ein europaweites EDV-System („Traces“) zur Überwachung des Innergemeinschaftlichen Handels dient zur Kontrolle des Tier- und Warenverkehrs. Import- und Exportkontrollen durch Amtstierärzte und Quarantänemaßnahmen sollen eine Seucheneinschleppung verhindern.
    Die laufende Kontrolle von der Primärproduktion bis zur Abgabe an den Verbraucher soll gewährleistet werden.

  • Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (LMSVG), Hygienekontrollen
    Die Zulassung von Schlacht- und Zerlegebetrieben, die Bestellung und Schulung der Tierärzte, die laufenden Kontrollen in den Betrieben, insbesondere die Hygienekontrollen gehören zum Aufgabengebiet der Veterinärverwaltung.

  • Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Tierschutz bei der Schlachtung
    Alle Schlachttiere unterliegen vor, während und nach der Schlachtung einer amtlichen Kontrolle. Es werden die tierschutzgerechte Anlieferung der Tiere, sowie die möglichst schonende Schlachtung kontrolliert und die Fleischuntersuchung durchgeführt; dies erfolgt in den meisten Fällen durch amtlich beauftragte Tierärzte die der Behördenaufsicht unterliegen.

  • Futtermittel
    Auch Futtermittel unterliegen der behördlichen Kontrolle im Hinblick auf ihre ordnungsgemäße Zusammensetzung und Beschaffenheit sowie der Freiheit von gesundheitsschädlichen Bestandteilen. Zur entsprechenden Qualitätssicherung erfolgen alle nicht-anlassbezogenen Kontrollen stichprobenweise durch die verantwortlichen Amtstierärzte.

  • Beseitigung tierischer Nebenprodukte
    Mit der Tierseuchenbekämpfung und vor allem mit der Verhinderung des Auftretens einer Tierseuche bzw. Tierkrankheit (Prophylaxe) ist auch die geregelte und unbedenkliche Entsorgung von Tierkadavern und Abfällen tierischer Herkunft eng verbunden. Über öffentliche Sammelstellen und die gewerblichen Schlachtstätten, welche amtstierärztlich zu überwachen sind, wird jährlich eine erhebliche Menge an tierischen Abfällen entsorgt.
    Die Überwachung und Zusammenarbeit mit der Burgenländischen Tierkörperverwertung sind eine wichtige Voraussetzung für die Erfüllung der genannten Aufgaben.

  • Tierschutz und Tierhaltung, Tierheime
    Maßnahmen und Aufgaben im Rahmen des Tierschutzes z.B. zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und tiergerechten Tierhaltung nehmen ständig zu. Neben der Tätigkeit als Sachverständige(r) nach Anzeigen überprüft der Amtstierarzt/die Amtstierärztin Tierheime, Wildgatter, Zoos und Tiergärten regelmäßig, landwirtschaftliche Tierhaltungen und Betriebe stichprobenweise, sowie Zirkusse im Bedarfsfall. Ein wichtiger Punkt dabei ist auch die Weiterentwicklung bzw. Anpassung der Tierschutzgesetzgebung.
    Die Zulassung und Überwachung von Tierheimen, vor allem aber auch die Schaffung von ausreichendem Platz für die Unterbringung herrenloser oder abgenommener Tiere stellt die Behörde zeitweise vor beinahe unlösbare Aufgaben. Ein Beispiel für ein solches Szenario ist die Abnahme einer großen Anzahl von Tieren an der Grenze.

  • Tiertransporte
    Gewerbliche Tiertransporte werden kontrolliert, wobei der Schwerpunkt bei Langzeittransporten (zB Exporte) liegt. Neben den gewerblichen Transporten treten vermehrt illegale Transporte von Hunden und Katzen aus den Nachbarländern auf

  • Arzneimittelanwendung bei Tieren und Rückstandkontrolle
    Die Überwachung des Einsatzes von Arzneimitteln bei Tieren (insbesondere bei jenen, die zur Gewinnung von Lebensmitteln bestimmt sind) erfolgt bei Tierärzten und Tierhaltern. Bei der Ablieferung von Schlachttieren müssen die Tierhalter schriftlich die Rückstandsfreiheit von bedenklichen und die Gesundheit gefährdenden Substanzen garantieren. Die An- bzw. Abwesenheit von unzulässigen Substanzen wird gleichfalls stichprobenweise kontrolliert.

  • Tierärztliche Praxen und Hausapotheken, Antibiotikaeinsatz

  • Neben der Evidenzhaltung aller Tierärztinnen und Tierärzte des Burgenlandes unterliegen alle tierärztliche Praxen und deren Hausapotheken der regelmäßigen amtlichen Kontrolle im Hinblick auf deren ordnungsgemäßen Führung unter Einhaltung des bestehenden Veterinärrechts und Arzneimittelwesens.
    In engem Zusammenhang mit der Tierärztlichen Hausapotheke steht auch das Thema Antibiotikaresistenzen. Um Resistenzentwicklungen entgegenwirken zu können dürfen Antibiotika nur nach einer gesicherten Diagnose eingesetzt werden. Durch eine Mengenstromanalyse kann die Relation der Abgabe von Antibiotika zur Größe des Tierbestandes berechnet werden.

  • Cross Compliance
    Im Zusammenhang mit der Förderung landwirtschaftlicher Betriebe durch die EU sind umfangreiche Kontrollen erforderlich. Die Durchführung eines Teiles dieser Kontrollen ist ebenfalls der Veterinärverwaltung des Landes zugeordnet.

  • Tierzucht
    Der Veterinärdienst fungiert in diesem Bereich als Schnittstelle zwischen Tier und Landwirtschaft. Tierabsatzveranstaltungen von überörtlichem Interesse werden amtstierärztlich überwacht, ebenso die künstliche Besamung, Besamungsdepots, die Bienenzucht usw.

  • Amtstierärztlicher Dienst (Fachaufsicht)
    Unter Vollziehung des Veterinärrechtes versteht man die gesamte Tätigkeit aller Veterinärbehörden. Oberste Instanz ist der jeweils zuständige Minister/die jeweils zuständige Ministerin. Als nächste Instanz besorgt der Landeshauptmann die Veterinärangelegenheiten, die von der jeweiligen Landesveterinärdirektion (= Referat Veterinärdirektion und Tierschutz der Abt. 6 beim Amt der Burgenländischen Landesregierung) administriert werden. Die erste Instanz für den Vollzug des Veterinärwesens und damit die direkte Anlaufstelle für die Problemlösung vor Ort, sind die Amtstierärzte der Bezirkshauptmannschaften und Magistrate der Städte mit eigenem Statut. Alle Bezirkshauptmannschaften und Magistrate der Städte mit eigenem Statut sind im Burgenland mit Amtstierärzten besetzt. Die Aufgabe ist die Umsetzung aller amtlichen Veterinäraufgaben, sie sind einerseits Sachverständige aber häufig auch Behörde. Die Erreichbarkeit ist über die Bezirksverwaltungsbehörde oder über die Bezirkspolizeiinspektion jederzeit möglich.

  • Tiergesundheitsdienst und Geflügelgesundheitsdienst
    Der Tiergesundheitsdienst für landwirtschaftliche Nutztiere für das Burgenland ist als Verein eingerichtet und hat die Aufgabe der Beratung und Betreuung von Tierhaltern und Tierbeständen mit dem Ziel der Verringerung des Arzneimitteleinsatzes in der Tierproduktion und damit einem höchstmöglichen Ausmaß an Sicherheit für den Konsumenten.
    Der Geflügelgesundheitsdienst ist österreichweit tätig, aber ähnlich organisiert mit denselben Aufgaben. Die Veterinärverwaltung ist in den Vereinsvorständen vertreten und hat damit die Möglichkeit der Kontrolle und Einflussnahme.

  • Zoonosen (auf Menschen übertragbare Tierkrankheiten)
    Einige Tierseuchen bzw. Tierkrankheiten sind auf den Menschen übertragbar. Diese und auf Menschen über Lebensmittel übertragbare Keime (lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche) sind ganz besonders zu überwachen und zu bekämpfen. Im Burgenland ist der Veterinärdirektor der Vorsitzende der Landeszoonosenkommission.

  • Tierversuche
    Tierversuche unterliegen einer Genehmigung und einer Kontrolle durch die Veterinärverwaltung des Landes. Im Burgenland werden hauptsächlich Fütterungsversuche gemacht.