Suchfunktion für Geflügelpest-Risikogebiete im Burgenland

Durch Eingabe des Gemeindenamens wird Ihnen angezeigt, ob sich Ihre Gemeinde in einem Gebiet mit "erhöhtem Geflügelpest-Risikogebiet" oder mit "stark erhöhtem Geflügelpest-Risikogebiet" befindet.

Nähere Informationen zu den jeweils gültigen Biosicherheitsmaßnahmen finden Sie unter folgendem Link: Geflügelpest (Vogelgrippe)

Hier finden Sie eine interaktive Karte.

    Aufhebung der Stallpflicht mit 18.04.2024

    Da es in den letzten Wochen zu keinen weiteren Geflügelpest-Ausbrüchen gekommen ist und auch die Zahl der durch H5N1 verendeten Wildvögel deutlich zurückgegangen ist, wird die Stallpflicht durch die Veröffentlichung der 2. Novelle 2024 der Geflügelpest-Verordnung 2007 mit 18.04.2024 aufgehoben. Damit werden alle Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko aufgehoben. Derzeit gibt es in Österreich noch einige Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko, in denen besondere Biosicherheitsmaßnahmen gelten. 

    Im Burgenland gelten folgende Verwaltungseinheiten als Gebiete mit erhöhtem Risiko :

    Die Stadt:
    Rust

    Die Bezirke:

    1. Güssing
    2. Jennersdorf
    3. Mattersburg
    4. Neusiedl am See

    Im Bezirk Eisenstadt-Umgebung die Gemeinden:

    1. Breitenbrunn am Neusiedler See
    2. Donnerskirchen
    3. Hornstein
    4. Leithaprodersdorf
    5. Mörbisch am See
    6. Neufeld an der Leitha
    7. Oggau am Neusiedler See
    8. Purbach am Neusiedler See
    9. Wimpassing an der Leitha

    Im Bezirk Oberpullendorf die Gemeinden:

    1. Draßmarkt
    2. Kaisersdorf
    3. Markt Sankt Martin
    4. Neutal
    5. Steinberg-Dörfl
    6. Stoob
    7. Unterfrauenhaid
    8. Weingraben

    Die genauen Bestimmungen für Gebiete mit erhöhtem Risiko sind der Geflügelpest-Verordnung 2007 zu entnehmen und umfassen jedenfalls:

    • Es muss eine Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel sichergestellt sein
    • Das Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer) oder die Fütterung und Tränkung der Tiere erfolgt im Stall oder unter einem Unterstand
    • Eine Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen
    • Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen
    • Bei einem Abfall der Futter- und/oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die zuständige Behörde zu informieren
    • Veranstaltungen mit Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte etc.) können von der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden, sofern bestimmte Auflagen eingehalten werden

    Die Geflügelpest (Aviäre Influenza, „Vogelgrippe“) ist eine Erkrankung der Vögel, die durch Influenza A Viren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Der Subtyp H5N1 ist für Vögel hochpathogen (stark krankmachend) und führt oft zu vielen Todesfällen, besonders in Hausgeflügelbeständen. Infektionen mit H5N1 sind in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden.  

    Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sollten besonders auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen achten. Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden. Bei Gesundheitsproblemen der Tiere in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen und die Aviäre Influenza ausgeschlossen werden. Für die Früherkennung und die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung müssen alle tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögel und Greifvögel bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gemeldet werden. Solche Tiere sollen nicht berührt und am Fundort belassen werden. Die Bergung und Untersuchungen werden von der Behörde veranlasst.

    Aus gegebenem Anlass weisen wir auch darauf hin, dass jede Geflügelhaltung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.

    Nähere Informationen zur Geflügelpest finden Sie unter folgendem Link: Aviäre Influenza (Vogelgrippe, Geflügelpest) - KVG (verbrauchergesundheit.gv.at)