Suchfunktion für Geflügelpest-Risikogebiete im Burgenland
Durch Eingabe des Gemeindenamens wird Ihnen angezeigt, ob sich Ihre Gemeinde in einem Gebiet mit "erhöhtem Geflügelpest-Risikogebiet" oder mit "stark erhöhtem Geflügelpest-Risikogebiet" befindet.
Nähere Informationen zu den jeweils gültigen Biosicherheitsmaßnahmen finden Sie unter folgendem Link: Geflügelpest (Vogelgrippe)
Hier finden Sie eine interaktive Karte.
Stallpflicht für Hausgeflügel in bestimmten Regionen ab 5.12.2023
Seit Ende Oktober 2023 wurde in mehreren Regionen Österreichs das Virus der hochpathogenen Aviären Influenza bei Wildvögeln, vor allem bei Kranichen und Graugänsen, nachgewiesen. Es ist davon auszugehen, dass in diesen Regionen auch bereits infizierte, aber noch lebende Wildvögel, vorkommen.
Aufgrund der nunmehrigen vermehrten Nachweise bei Wildvögeln werden bestimmte Gebiete im Burgenland, in Kärnten, in Nieder- sowie in Oberösterreich zu Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko erklärt.
Im Burgenland sind das:
die Stadt:
Rust
die Bezirke:
1. Güssing
2. Jennersdorf
3. Mattersburg
4. Neusiedl am See
im Bezirk Eisenstadt Umgebung die Gemeinden:
1. Breitenbrunn am Neusiedler See
2. Donnerskirchen
3. Hornstein
4. Leithaprodersdorf
5. Mörbisch am See
6. Neufeld an der Leitha
7. Oggau am Neusiedler See
8. Purbach am Neusiedler See
9. Wimpassing an der Leitha
im Bezirk Oberpullerndorf die Gemeinden:
1. Drassmarkt
2. Kaisersdorf
3. Markt St. Martin
4. Neutal
5. Steinberg Dörfl
6. Stoob
7. Unterfrauenhaid
8. Weingraben
In diesen Gebieten gelten bis auf Weiteres zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen, um Hausgeflügel vor einer möglichen Infektion schützen:
- Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten, die zumindest oben abgedeckt sind. Der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot ist bestmöglich zu vermeiden
- Geflügelbetriebe unter 50 Tieren werden von der Aufstallungsverpflichtung ausgenommen, sofern eine Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel sichergestellt wird, das Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist (Netze, Dächer) oder die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt. Achtung: in Schutz- und Überwachungszonen gilt die Aufstallungsverpflichtung grundsätzlich auch für Kleinbetriebe unter 50 Tiere!
- Veranstaltungen mit Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltenen Vögel (Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte, etc.) sind untersagt
Das restliche Bundesgebiet bleibt Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen müssen hier weiterhin eingehalten werden.
Geflügelpest (Aviäre Influenza, „Vogelgrippe“) ist eine Erkrankung der Vögel, die durch Influenza A Viren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Der Subtyp H5N1, den die AGES nun nachgewiesen hat, ist für Vögel hochpathogen (stark krankmachend) und führt oft zu vielen Todesfällen, besonders in Hausgeflügelbeständen. Infektionen mit H5N1 sind in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden.
Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sollten besonders auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen achten. Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden. Bei Gesundheitsproblemen der Tiere in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen und die Aviäre Influenza ausgeschlossen werden. Für die Früherkennung und die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung müssen alle tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögel und Greifvögel bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gemeldet werden. Solche Tiere sollen nicht berührt und am Fundort belassen werden. Die Bergung und Untersuchungen werden von der Behörde veranlasst.
Aus gegebenem Anlass weisen wir auch darauf hin, dass jede Geflügelhaltung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.
Nähere Informationen zur Geflügelpest finden Sie unter folgendem Link: Aviäre Influenza (Vogelgrippe, Geflügelpest) - KVG (verbrauchergesundheit.gv.at)