Amtsärztlicher Dienst
Amtsärzte sind laut Ärztegesetz bei den Sanitätsbehörden tätige Ärzte, die behördliche Aufgaben zu vollziehen haben
Aufgabenbereiche
- Amtsärztliche Begutachtungen
- Sanitäre Aufsicht von Krankenanstalten, Kureinrichtungen, Altenwohn- und Pflegeheime und Gesundheitsberufen
- Umweltmedizinische Begutachtung
- Das Impfwesen und der Bereich der Infektions- und Seuchenbekämpfung
- Suchtmittelbereichüberwachung
- Gesundheitsberichterstattung
- Gesundheitsvorsorge/Prävention
- Arbeitsmedizinische Betreuung
- Medizinisches Krisenmanagement