M 2 - Maßnahmen zur Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter Wälder

Warum wird gefördert?

  • Entwicklung klimafitter Wälder und Stärkung der Biodiversität.
  • Schaffung von stabilen Mischbeständen unter bestmöglicher Beachtung der natürlichen Waldgesellschaft.
  • Erhaltung und Verbesserung der genetischen Ressourcen des Waldes.

Wer wird gefördert? 

  • Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe gemäß Punkt 1.4.6. der Sonderrichtlinie
  • Sonstige Förderungswerber gemäß Punkt 1.4.7
    • Waldbesitzervereinigungen
    • Agrargemeinschaften
    • Forstpflanzenproduzenten für 3.2.2, 3.2.3 und 3.2.4 laut Sonderrichtlinie
    • Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände und Körperschaften öffentlichen Rechts
  • Zusammenschlüsse der o.a. Förderungswerber

Achtung!

Sie benötigen für die Beantragung auf alle Fälle eine AMA Betriebs- oder Klientennummer! 

Für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können Sie Ihre Betriebsnummer bei der Statistik Austria unter nachfolgendem Link bzw. unter Tel.: +43 (1) 71128-7034 oder Email: lfr(at)statistik.gv.at erfragen. 

Für Nichtland- und forstwirtschaftliche Betriebe ist eine Klientennummer anzugeben.

Ihre zuständige Bezirksbauernkammer ist Ihnen gegebenenfalls gerne behilflich.

Was wird gefördert?

  • Aufforstung
  • Kulturpflege
  • Jungbestandspflege
  • Durchforstung bis 20 m Höhe. Diese darf zu keiner Verschlechterung der Baumartenzusammensetzung hinsichtlich potenzieller natürlicher Waldgesellschaft führen. Die oben angeführten Standardkosten gelten nicht bei Harvesternutzung. Hier ist der Förderung der Erlös gegenüberzustellen. 
  • Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn kein Deckungsbeitrag I erzielt wird
  • Verjüngungseinleitung
  • Pflege von Waldrändern
  • Beerntung von Samenbäumen, Saatgutbeständen und Samenplantagen:
  • Qualitätssicherung von forstlichem Vermehrungsgut (Ernte, Aufbereitung, Lagerung, Untersuchungen, Gutachten, Einrichtung von Gendatenbanken);
  • Anlage, Pflege oder Verbesserung von Flächen oder Einrichtungen für forstliches Vermehrungsgut sowie Anschaffung von Spezialgeräten für die Forstpflanzenproduktion.
  • Maßnahmen gegen Wildschäden

Wie hoch ist die Förderung?

  • Zuschuss zu den anrechenbaren Investitionskosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) im Ausmaß von 80 % auf Waldflächen mit mittlerer bis hoher Schutz- oder Wohlfahrtsfunktion und 60 % auf allen anderen Waldflächen.
  • 30 % bei der Anschaffung von Spezialgeräten. Bei sonstigen Aktivitäten der Forstgenetik 90 %.
  • Erfolgt die Abrechnung der Förderungsgegenstände nicht nach Standardkosten, so sind die anfallenden Holzerlöse dem Förderungsausmaß gegenzurechnen.
  • Soweit für die förderbaren Aktionen Standardkosten festgelegt wurden, hat die Abrechnung ausschließlich auf Basis dieser Werte zu erfolgen. Weitere Informationen zum Download finden Sie hier
  • Bei der Abrechnung über Kosten sind Vergleichsangebote zur Kostenplausibilisierung: bis € 10.000- netto der anerkennbaren Kosten zwei, darüber drei Angebote beizulegen.
  • Projekte mit weniger als EUR 500,- anrechenbaren Kosten werden nicht gefördert
  • Laufzeit des Projektes max. 3,5 Jahre
  • Die maximal mögliche Förderung je Förderwerber während der Laufzeit des Waldfonds beträgt EUR 200.000.- 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Vorhaben werden nur gefördert, wenn für die konkrete geplante Aktivität keine Förderungen oder Investitionen aus anderen öffentlichen Mitteln genehmigt wurden.
  • Für Betriebe mit einer Waldfläche über 100 ha liegt eine einschlägige Information über eine nachhaltige Waldbewirtschaftung aus einem Waldbewirtschaftungsplan oder einem gleichwertigen Instrument im Betrieb vor (z.B. Waldzertifizierung, Waldtypisierung, Einheitswertbescheid)
  • Mehr als 75 % der aufgeforsteten Pflanzen müssen der natürlichen Waldgesellschaft entsprechen. Die im jeweiligen Bundesland geltenden Fördervorgaben sind einzuhalten.
  • Bei der Festlegung von Verjüngungs- und Pflegezielen wird ein mindestens 75 %-iger Anteil von heimischen Baumarten berücksichtigt.
  • zwischen 2 Zaunflächen muss an der engsten Stelle ein Mindestabstand (innerhalb der jeweiligen Betriebsfläche) von 100m sein und es dürfen max. je Zaun 0,5 ha Verjüngungsfläche eingezäunt werden (Beträgt bei Verjüngungsflächen der Tannenanteil/Eichenanteil mehr als 60% dann ist max. 1 ha zulässig.)
  • Bei Maßnahmen ohne Standardkosten sind Preisauskünfte vorzulegen und eventuelle Erlöse aus Holzverkäufen gegenzurechnen (unter 10.000 € Nettokosten: 2 Auskünfte; mehr als 10.000 €: 3 Auskünfte)

Wo kann ich den Förderantrag stellen?

Achtung!

Sie benötigen für die Beantragung auf alle Fälle eine AMA Betriebs- oder Klientennummer! 

Für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können Sie Ihre Betriebsnummer bei der Statistik Austria unter nachfolgendem Link bzw. unter Tel.: +43 (1) 71128-7034 oder Email: lfr(at)statistik.gv.at erfragen. 

Für die Einreichung des Antrages ist die Angabe einer Betriebs- oder Klientennummer erforderlich. Sollten Sie über keine Betriebs- oder Klientennummer verfügen, gilt: 

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben eine Betriebsnummer (LFBIS) anzugeben. Diese erhalten Sie über die zuständige Bezirksbauernkammer von der Statistik Austria. Sobald Sie Ihre Betriebsnummer von der Statistik Austria erhalten haben, müssen Sie sich bei der Agrarmarkt Austria (AMA) mit dem Formular „Bewirtschafterwechsel“ über die zuständige Bezirksbauernkammer unter Angabe Ihrer LFBIS-Nummer registrieren.

Nichtland- und forstwirtschaftliche Betriebe haben eine Klientennummer anzugeben. Zur Beantragung füllen Sie bitte nachstehendes Formular

vollständig aus und senden das Formular anschließend bitte an std(at)ama.gv.at. Die Klientennummer wird Ihnen im Anschluss per Email übermittelt.

Ihre zuständige Bezirksbauernkammer ist Ihnen gegebenenfalls gerne behilflich.

Wer hilft mir bei der Antragstellung? 

Beratungsstellen 

  • Landesforstinspektion Burgenland: Sekretariat: Karin Puschnig-Dragschitz, 02682 600/6560.
  • Bezirke Oberwart, Güssing und Jennersdorf: Ing Stefan Weiss, 0664/6125875 und Ing Stephan Salburg, 0664/1455699
  • Bezirk Oberpullendorf: Ing Franz Fichtinger, 0664/5124905 und Ing. Michael Kefeder, 0664/8204868
  • Bezirke Mattersburg und Eisenstadt Umgebung: DI Bernd Schreiber, 0664/9636666
  • Bezirk Neusiedl: Klaus Unterberger, 0664/88291252
  • Landwirtschaftskammer Burgenland: DI Herbert Stummer, 0664/4102611