Meldepflichtige Krankheiten
Meldepflichtige Krankheiten sind Infektionskrankheiten, die laut Gesetz den Gesundheitsbehörden gemeldet werden müssen. Ziel dieser Meldungen ist es, Ausbrüche frühzeitig zu erkennen, die Ausbreitung zu verhindern und gezielte Schutzmaßnahmen einzuleiten.
Die Meldepflicht gilt in der Regel für Ärztinnen und Ärzte, Labore sowie bestimmte Einrichtungen und umfasst sowohl den Verdacht als auch bestätigte Erkrankungen.