Infektionskrankheiten
Hier finden Sie aktuelle Informationen zu Infektionskrankheiten
- Lumpy Skin Disease
- Maul- und Klauenseuche
- Blauzungenkrankheit
- Afrikanische Schweinepest
- Moderhinke
Lumpy-Skin-Disease
Ende Juni 2025 wurde die Rinderseuche Lumpy-Skin-Disease in Frankreich und Norditalien, ca. 180 km von der österreichischen Grenze entfernt, nachgewiesen.
Es handelt sich um eine Tierseuche der Kategorie A und geht mit massiven Handelseinschränkungen einher. Empfängliche Tiere im Seuchenbetrieb müssen gekeult werden. Neben Rindern können auch Büffel, Zebus, Bisons, Altweltkamele, Giraffen und Antilopen betroffen sein. Menschen erkranken nicht.
Die Übertragung erfolgt durch Bremsen, Fliegen, Gnitzen, Mücken, Milben, etc. Eine Infektion ist aber auch durch direkten Kontakt, infiziertes Sperma, unbehandelte Tierhäute und Felle, Jagdtrophäen, Rohfleisch-, Rohmilchprodukte und durch daraus gewonnenes Tierfutter möglich.
Die Seuche ist gekennzeichnet durch Hautknoten an Kopf, Hals, Schwanzbereich und Extremitäten. Weitere Symptome sind Fieber, stark vergrößerte Lymphknoten, erhöhter Speichel- und Tränenfluss, Mattigkeit, Appetitlosigkeit und Gewichtsverlust.
Eine Impfung ist möglich, der Impfstoff ist derzeit EU-weit aber nur begrenzt verfügbar.
Weitere Informationen finden Sie unter
Maul- und Klauenseuche
Aktuelle Informationen finden Sie unter:
Wichtige Biosicherheitsmaßnahmen, die Sie auf ihrem Betrieb umsetzten sollten, können Sie in den Biosicherheit LFI-Broschüren nachlesen (Broschüren und Informationsmaterial - Land Burgenland).
Eine Liste der wirksamen Desinfektionsmittel können Sie hier abrufen: DVG-Liste
Blauzungenkrankheit
Es handelt sich um eine Viruserkrankung, die unter anderem Schafe, Rinder, Ziegen und wiederkäuende Wildtiere wie Hirsche, Rehe oder Steinböcke befällt.
Es gibt mehrere Serotypen. Der Serotyp 3 kann zu schweren Erkrankungen und vor allem bei Schafen auch zu Todesfällen führen. Auch Rinder zeigen deutliche Symptome und einen starken, langanhaltenden Rückgang der Milchleistung.
Das Virus wird über Stechmücken (Gnitzen) übertragen und diese fliegen noch bei niedrigen Temperaturen und werden auch mit dem Wind vertragen.
Erkrankte Tiere zeigen unter anderem Fieber, Schwellungen und Entzündungen am Kopf und im Maul, Schluckstörungen, Speichelfluss, Lahmheiten, Zitzenveränderungen, ...die bis zum Tod des Tieres führen können. Treten diese Krankheitszeichen auf, müssen sie umgehend an den zuständigen Amtstierarzt gemeldet werden.
Für Menschen besteht keine Infektionsgefahr, weder über den Kontakt mit erkrankten Tieren noch über Milchprodukte oder Fleisch.
Innerhalb Österreichs können empfängliche Tiere frei gehandelt werden, sofern die Tiere am Tag der Verbringung klinisch gesund sind und dies vom Tierhalter am Viehverkehrsschein bestätigt wird (siehe Anhang). Tiere in andere EU-Staaten zu bringen, ist mit Auflagen möglich.
Um empfängliche Tierarten - vor allem Schafe und Milchrinder- vor Todesfällen und schweren Erkrankungen zu schützen, wird die Impfung (Serotyp 3) seitens des Gesundheitsministeriums dringend empfohlen. Sie garantiert keinen vollständigen Schutz, schwächt den Verlauf der Erkrankung aber deutlich ab. Zusätzlich sollen die Tiere in den Abend- und Morgenstunden im Stall gehalten werden, weil die Stechmücken vor allen zu diesen Zeiten aktiv sind.
Die Kosten der Impfung sind vom Tierhalter zu tragen. Bitte kontaktieren Sie Ihren, Tierarzt, wenn Sie impfen möchten, da die Lieferzeit des Impfstoffes einige Zeit in Anspruch nehmen wird und der Impfschutz erst 3 bis 4 Wochen nach der letzten Impfung einsetzt. Schafe sind einmal, Rinder zweimal zu impfen. Die Impfung muss bei der Bezirksverwaltungsbehörde vorangemeldet werden. Impflisten sind zu führen.
Es gab ein sehr interessantes TGÖ-Webinar. Ein Rinder- und ein Schafpraktiker berichteten von den Auswirkungen der Blauzungenkrankheit in Deutschland. Im Anhang finden Sie den QR Code zur Aufzeichnung.
Viehverkehrsschein zum Herunterladen
Weitere Informationen finden Sie unter
ASP - Afrikanische Schweinepest
Die afrikanische Schweinepest stellt eine akute Bedrohung für heimische Schweinebetriebe dar. Noch sind in Österreich keine Fälle aufgetreten, in zahlreichen europäischen Staaten ist die Krankheit aber bereits weit verbreitet. Große Aufmerksamkeit und Sorgfalt sind notwendig, um eine Einschleppung zu verhindern und allfällige Ausbrüche frühzeitig zu erkennen.
Im Fall des Auftretens der Erkrankung wird die Verbringung von Schweinen in und aus der Seuchenzone nur eingeschränkt möglich sein. Eine grundlegende Voraussetzung für die Verbringung ist die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen im einzelnen Betrieb und die amtliche Überprüfung der Einhaltung (amtliche ASP-Biosicherheitskontrollen). Zu beachten ist, dass im Seuchenfall die Übergangsfristen, die hinsichtlich baulicher Anforderungen gemäß Schweinegesundheitsverordnung bestehen, nicht in Anspruch genommen werden können!
Checklisten für die amtliche Kontrolle
ASP Biosicherheitskontrolle für große Betriebe
ASP Biosicherheitskontrolle für kleine Betriebe
ASP Biosicherheitskontrolle für Freilandhaltungen
ASP Biosicherheitskontrolle für besondere Haltungsformen
Weitere Informationen über die Seuche finden Sie auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit (KVG) des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.
Vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) wurde eine Infobroschüre aufgelegt.
Bei Verdacht auf Schweinepest wenden Sie sich bitte an Ihren Amtstierarzt.
Sollten Sie den Verdacht auf Schweinepest außerhalb der Amtsstunden melden möchten, erreichen Sie die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde über das jeweilige Polizeikommando.
Am 15. Dezember 2019 ist die ASP-Revisions- und Frühwarnverordnung in Kraft getreten.
Alle verendet aufgefundenen Wildschweine sind der Behörde zu melden.
Diese hat unverzüglich zu veranlassen, dass
- amtliche Proben aller gemeldeten Tiere entnommen und an die AGES Mödling (Referenzlabor für ASP) übermittelt werden,
- eine entsprechende Kennzeichnung des Fundortes erfolgt und
- Maßnahmen gesetzt werden, die eine Zuordnung der Probe zum Fundort ermöglichen.
Bei der Jagd auf Wildschweine ist vom Jagdausübungsberechtigten dafür Sorge zu tragen, dass
- die Bejagung so erfolgt, dass die Ausbreitung der etwaig vorhandenen Seuche bestmöglich hintangehalten wird;
- jeder direkte oder indirekte Kontakt des Tierkörpers oder des Fleisches mit Hausschweinen vermieden wird und
- die von der Behörde auf Grund der Seuchensituation angeordneten Maßnahmen für eine seuchensichere Entsorgung der sonstigen bei der Jagd anfallenden Tiermaterialien eingehalten werden.
Moderhinke
Die Moderhinke ist eine weit verbreitete und hochansteckende Klauenerkrankung bei Schafen, Ziegen, Farmwild und Neuweltkameliden, die meist erhebliche Herdenprobleme verursacht. Hauptverursacher der Moderhinke ist das Bakterium Dichelobacter nodosus.
Mit Hilfe von Tupferproben des Zwischenklauenspaltes kann festgestellt werden, ob eine Infektion vorliegt und ermöglicht auch die Erfassung von subklinisch infizierten Tieren („Trägertieren“).
Anbei finden Sie ein Infoblatt der Ages Linz, wo die Probenahme genau beschrieben wird.
Die Kosten belaufen sich bei Einzeltieruntersuchungen auf netto 16,00 € und bei Pooluntersuchungen (maximal 10 Tiere pro Pool) netto auf Euro 6,00 pro Tier.
80% der Labornettokosten können laut Leistungskatalog des Tiergesundheitsdienstes Burgenland gefördert werden. Die Förderung ist mit der 5-fachen Höhe der Jahresbetriebserhebungskosten begrenzt.