Katastrophenbeihilfe allgemein - ACHTUNG: Gilt nicht für Hochwasser Juni 2024

Das Land Burgenland fördert die Behebung von Katastrophenschäden, das sind Sachschäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergstürze und Hagel verursacht wurden.
Gefördert werden durch solche Ereignisse ausgelöste Schäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften.
Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen können jedoch nicht anerkannt werden, soweit sie versicherungsfähig gewesen sind.

Information für Geschädigte

Für Fragen zur Abwicklung bei Katastrophenschäden stehen Ihnen generell nachfolgende Stellen zur Verfügung:

  • Wohnsitzgemeinde 
  • Amt der Burgenländischen Landesregierung
    Abteilung 4 – Agrarwesen, Natur- und Umweltschutz
    Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
    057-600/2076
    E-Mail:katastrophenbeihilfe(at)bgld.gv.at 

Details und Richtlinien

Nähere Details wurden im Katastrophenfondsgesetz des Bundes und in den Allgemeinen Richtlinien zur Förderung der Behebung von Katastrophenschäden festgelegt.
Fehlende Unterlagen können auch nach der Antragsstellung nachgereicht werden.

Formulare

Antrag auf Gewährung einer Beihilfe aus öffentlichen Mitteln zur Förderung der Behebung der erlittenen Katastrophenschäden

Berechnung der Schadenshöhe

Abrechungsformblatt - Beilage zum Antrag

Hinweis: Bei Hochwasserschäden im Gemeindevermögen (Straßen, Brücken) ist seitens der Gemeinden das bisherige Formular für die Beantragung einer Beihilfe bei Katastrophenschäden im Gemeindevermögen (siehe unten) zu verwenden.

Beihilfe bei Katastrophenschäden im Gemeindevermögen .pdf

Beihilfe bei Katastrophenschäden im Gemeindevermögen .xls

(Beihilfe aus öffentlichen Mitteln zur Förderung der Behebung von erlittenen Katastrophenschäden im Vermögen von Gemeinden)