Katastrophenbeihilfe allgemein - ACHTUNG: Gilt nicht für Hochwasser Juni 2024
Das Land Burgenland fördert die Behebung von Katastrophenschäden, das sind Sachschäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergstürze und Hagel verursacht wurden.
Gefördert werden durch solche Ereignisse ausgelöste Schäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften.
Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen können jedoch nicht anerkannt werden, soweit sie versicherungsfähig gewesen sind.
Information für Geschädigte
Für Fragen zur Abwicklung bei Katastrophenschäden stehen Ihnen generell nachfolgende Stellen zur Verfügung:
- Wohnsitzgemeinde
- Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 4 – Agrarwesen, Natur- und Umweltschutz
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
057-600/2076
E-Mail:katastrophenbeihilfe(at)bgld.gv.at
Details und Richtlinien
Nähere Details wurden im Katastrophenfondsgesetz des Bundes und in den Allgemeinen Richtlinien zur Förderung der Behebung von Katastrophenschäden festgelegt.
Fehlende Unterlagen können auch nach der Antragsstellung nachgereicht werden.
Formulare
Abrechungsformblatt - Beilage zum Antrag
Hinweis: Bei Hochwasserschäden im Gemeindevermögen (Straßen, Brücken) ist seitens der Gemeinden das bisherige Formular für die Beantragung einer Beihilfe bei Katastrophenschäden im Gemeindevermögen (siehe unten) zu verwenden.
Beihilfe bei Katastrophenschäden im Gemeindevermögen .pdf
Beihilfe bei Katastrophenschäden im Gemeindevermögen .xls
(Beihilfe aus öffentlichen Mitteln zur Förderung der Behebung von erlittenen Katastrophenschäden im Vermögen von Gemeinden)
