Dürrehilfe 2026-2027 

Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Zinsenzuschüsse für Betriebsmittelkredite zur Sicherung der Liquidität von landwirtschaftlichen Betrieben

Die anhaltende Trockenheit und die außergewöhnlichen Hitzeperioden im Jahr 2026 haben in weiten Teilen Österreichs zu erheblichen Ertrags- und Einkommensverlusten in der Landwirtschaft geführt. Besonders betroffen sind Grünland, Feldfutter und zahlreiche Ackerkulturen. Aufgrund der Ertragseinbußen ist insbesondere die Grundfutterversorgung angespannt; zudem entstehen zusätzliche Kosten für Futtermittelzukäufe und die Wiederherstellung geschädigter Grünlandflächen. Zur finanziellen Entlastung der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe hat der Bund gemeinsam mit den Ländern die Sonderrichtlinie Trockenheit 2026 geschaffen, die die Gewährung von Zinsenzuschüssen für Betriebsmittelkredite regelt. 

Sonderrichtline des Bundes - Trockenheit 2026

  • Zinsenzuschüsse für Betriebsmittelkredite
    Ziel der Förderung ist die Sicherung der Liquidität landwirtschaftlicher Betriebe, die durch die Trockenheit 2026 erhebliche Ertrags- und Einkommensverluste erlitten haben. Unterstützt werden Betriebsmittelkredite, insbesondere zur Finanzierung zusätzlicher Futtermittelzukäufe.

    Die Kredithöhe beträgt zwischen 5.000 und 75.000 Euro je Betrieb, abhängig von der Betriebsgröße. Die Kreditlaufzeit kann ein, zwei oder drei Jahre betragen, wobei der maximale Bruttozinssatz 3,9 % nicht überschreiten darf. Der Zinsenzuschuss beträgt 2,5 % bzw. 2,75 % bei entsprechender Dürreversicherung für 2026 oder nachgewiesenem Neueinstieg für 2027. Förderfähig sind Kreditverträge, die zwischen 1. Juli 2026 und 31. März 2027 abgeschlossen werden. Die Antragstellung muss bis spätestens 31. März 2027 bei der Landwirtschaftskammer Burgenland erfolgen, die auch für die Bearbeitung der Förderanträge zuständig ist. Die Finanzierung der Zinsenzuschüsse erfolgt zu gleichen Teilen durch Bund und Länder. 

    Antragstellung Zinsenzuschuss zum Betriebsmittelkredit (LK Burgenland)
     
  • Ratenstundung bei Agrarinvestition- und Konsolidierungskrediten
    Aufgrund der Trockenheit 2026 hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft die Bewilligende Stelle im Burgenland, Abteilung II – Servicestelle Förderung, ermächtigt, für betroffene Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer eine außerordentliche Stundung von maximal zwei Tilgungsraten, gegebenenfalls in Verbindung mit einer Laufzeitverlängerung, zu genehmigen.

    Die Antragstellung und Bearbeitung erfolgt über die Landwirtschaftskammer Burgenland. Stundungen und Laufzeitverlängerungen sind für den Abrechnungszeitraum vom zweiten Halbjahr 2026 bis zum zweiten Halbjahr 2027 möglich. Die Antragstellung und Genehmigung müssen spätestens bis Juni 2027 erfolgen. Als Voraussetzung ist ein Nachweis über die durch die Trockenheit 2026 verursachten Schäden vorzulegen. Dieser kann durch ein Schadensprotokoll einer Versicherung, beispielsweise der Hagelversicherung, oder bei nicht versicherten Schäden durch eine Bestätigung des zuständigen landwirtschaftlichen Bezirksreferats erbracht werden. 

    Außerordentliche AIK-Ratenstundung und Laufzeitverlängerung (LK Burgenland)


Sonderrichtlinie des Landes zur Unterstützung des Ankaufs von Ersatzfuttermitteln aufgrund der Dürre 2026 

Die anhaltende Trockenheit im Jahr 2026 und die lang andauernden Hitzeperioden haben im Burgenland zu erheblichen Ertragseinbußen auf Grünland- und Futterflächen geführt. Dadurch stehen viehwirtschaftlichen Betrieben geringere Mengen an betriebseigenem Futter zur Verfügung, wodurch insbesondere die Sicherstellung ausreichender Winterfuttervorräte erschwert wird.
Um die Futterversorgung ihrer Tierbestände sicherzustellen, sind viele Betriebe auf zusätzliche Futtermittelzukäufe angewiesen, die aufgrund der hohen Beschaffungskosten eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Mit der vorliegenden Sonderrichtlinie verfolgt die Burgenländische Landesregierung daher das Ziel, viehwirtschaftliche Betriebe bei den Futtermittelkosten zu unterstützen, die wirtschaftlichen Folgen der Dürre abzufedern und den Erhalt der Tierbestände zu sichern.

Förderungsziel

Ziel dieser Sonderrichtlinie ist es, den landwirtschaftlichen Betrieben mit Tierhaltung einen Teil des zusätzlichen finanziellen Aufwandes für die aufgrund der Dürre im Jahr 2026 erforderliche Beschaffung von Ersatzfuttermitteln abzugelten

Förderwerber*innen können natürliche und juristische Personen sein, die auf eigene Rechnung einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Gewinnerzielungsabsicht bewirtschaften, wobei sich der Hauptbetriebssitz und die Tierhaltung im Burgenland befinden müssen und mindestens drei GVE zum Stichtag 01.07.2026 gehalten haben müssen. 

  • Raufutter
  • Pressschnitte
  • Trockenschnitte
  • Silomais
  • Grassilage
  • Körnermais/Futtergetreide.

Die Förderung soll mindestens € 500,00 und maximal € 5.000,00 je Förderwerber mit Hauptwohnsitz und Tierhaltung im Burgenland betragen.

  • Originalrechnungen über die Futtermittelkäufe samt Zahlungsnachweisen, 
  • ausgefüllte De-minimis-Erklärung, 
  • Nachweise über Tierbestände (z.B. Tierlisten: VIS-Datenbank, zentrale Rinderdatenbank, MFA-Tierliste, SZ-Online)
  • Rechnungen für den Ankauf von Ersatzfuttermittel werden nur anerkannt, wenn die Futtermittel im Zeitraum m 01.07.2026 bis 31.03.2027 zugekauft werden. 

Anträge können vom 20.10.2026 bis spätestens 31. März 2027 eingereicht werden.