Vorhabensart 7.5.1.c

Überregional bedeutende kleine Infrastrukturprojekte mit Innovationscharakter

Ziel
Ziel ist die Errichtung kleiner touristischer Infrastrukturen, welche im Einklang mit der Tourismusstrategie des Landes stehen.

Begünstigte
Natürliche und juristische Personen inklusive Gebietskörperschaften 
mit Niederlassung in Österreich, die ein Vorhaben im eigenen Namen und auf eigene Rechnung entsprechend der Zielsetzung der Vorhabensart 7.5.1. Investitionen in kleine touristische Infrastruktur verfolgen.

Fördergegenstand
Überregional bedeutende kleine Infrastrukturprojekte mit Innovationscharakter
Fördervoraussetzungen

  • Das Vorhaben wird im Burgenland umgesetzt.
  • Vorhaben steht im Einklang mit räumlich übergeordneten Zielen und Strategien, insbesondere auch mit der Tourismusstrategie des Landes
  • Überregional bedeutende kleine Infrastrukturprojekte mit Innovationscharakter; Investitionen bis max. 500.000 Euro Gesamtkosten.

Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss zu den anrechenbaren Kosten im Ausmaß von 70% der Investitionskosten.

Förderabwicklung
Die Förderungsanträge sind bei der Abteilung 9 im  Referat EU-Förderwesen des ländlichen Raums beim Amt der Burgenländischen Landesregierung einzureichen.
Die Abwicklung erfolgt unter Hinweis auf die Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln und in Anlehnung an den allgemeinen Teil (Punkt 1) der aktuellen Fassung der LEADER-Sonderrichtlinie des Landes Burgenland für Projektförderungen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020, wobei der spezielle Teil unter Hinweis auf das gültige Programm festgelegt wird.
Anträge können bis 31.12.2023 eingereicht werden.

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