Laut Sonderrichtlinie des BMLFUW zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für Ländliche Entwicklung 2014-2020 - "LE-Projektförderungen" sind in der Vorhabensart Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten folgende Fördergegenstände definiert:
Landwirtschaftlicher Tourismus und Aktivitäten der Freizeitwirtschaft sowie Bewirtung:
Verbesserung der Be- und Verarbeitung, Vermarktung und Absatzmöglichkeiten von Produkten (bei landwirtschaftlichen Produkten nicht unter Anhang I des Vertrags fallende landwirtschaftliche Erzeugnisse) und Dienstleistungen:
Aktivitäten in kommunalen, sozialen und sonstigen Bereichen:
Traditionelle Handwerkstätigkeiten: Bauliche und technische Investitionen zur Ausübung von traditionellem Handwerk einschließlich der dafür notwendigen Einrichtung und Ausstattung.
Beispiele: Investitionen zur Herstellung und Vermarktung von traditionellen handwerklichen Produkten z. B. aus Holz bzw. Rundholz, Kunsthandwerk, etc.
Förderungsanträge können laufend bei der zuständigen Bewilligenden Stelle eingebracht werden.
Vorhaben, die Bauliche Investitionen zur Gästebeherbergung, -betreuung und -bewirtung einschließlich der dafür notwendigen Einrichtung und Ausstattung betreffen, ist für die Förderabwicklung die Landwirtschaftskammer Burgenland, Abteilung III, zuständig.
Für die restlichen Vorhaben dieser Vorhabensart ist für die Förderabwicklung das Amt der Bgld. Landesregierung, Abteilung 4 – Ländliche Entwicklung, Agrarwesen und Naturschutz, zuständig.
Die Vorhaben werden in einem Auswahlverfahren anhand eines bundesweit einheitlichen Bewertungsschemas bewertet und ausgewählt. Nur jene Förderungsanträge, die bis zu einem vorgegebenen Stichtag vollständig bei der Bewilligenden Stelle eingelangt und entscheidungsreif sind, können in das nächste Auswahlverfahren einbezogen werden. Um für eine Förderung grundsätzlich in Betracht zu kommen, muss zumindest die Mindestpunktezahl erreicht werden.