Teilnahmebedingungen Entsiegelungswettbewerb Baba Beton! 2025/2026

Mit dem Wettbewerb „Baba, Beton!“ startet das Land Burgenland eine Initiative zur aktiven Reduktion von Bodenversiegelung. Der Wettbewerb richtet sich an alle burgenländischen Gemeinden und verfolgt das Ziel, konkrete Entsiegelungsprojekte umzusetzen, die zur Klimawandelanpassung, Verbesserung der Lebensqualität sowie zum Schutz von Boden, Wasser und Biodiversität beitragen.
Grundlage bilden wissenschaftliche Erkenntnisse aus Stadt- und Landschaftsplanung, Bodenforschung sowie Umwelt- und Klimaschutz, insbesondere die Bodenstrategie der ÖROK.

Der Entsiegelungswettbewerb richtet sich an alle 171 burgenländischen Gemeinden. Die Vorrausetzungen sind, dass die Fläche sich im Eigentum der Gemeinde befindet oder ein gesichertes Bau- und Nutzungsrecht für die nächsten 15 Jahre besteht.
Die Gemeinde definiert, welche Fläche entsiegelt wird und welche Maßnahmen im Rahmen der finanziellen und inhaltlichen Vorgaben des Entsiegelungswettbewerbes umgesetzt werden.

Bewertet werden Projekte welche Maßnahmen zur Entsiegelung von Flächen und deren Umwandlung in Vegetationsflächen oder wasserdurchlässige Beläge zum Ziel haben.
Folgende Maßnahmen tragen zum Ziel des Wettbewerbes bei:

  • Rückbau und Entsorgung von wasserundurchlässigen Belägen und Bauwerken,
  • Aufbringung von torffreien Substraten,
  • Herstellung von Vegetationsflächen oder wasserdurchlässigen Belägen (z. B. Kies-, Schotterflächen),
  • standortgerechte Bepflanzung,
  • Möblierung zur Aufenthaltsverbesserung und Beschattung der Gemeindebevölkerung.

Die schriftlich eingereichten Projekte, werden nach folgenden Beurteilungskriterien bewertet:

  • Verdichtungsgrad der zu entsiegelnden Fläche
  • Größe der zu entsiegelnden Fläche (ha bis m²)
  • Lage der zu entsiegelnden Fläche in der Gemeinde und im Gefüge der Gemeinde (zentral – gut erreichbar – eher weniger gut erreichbar)
  • Ermöglichung unterschiedlicher Nutzungen der Fläche und Verbesserung der Aufenthaltsqualität für die Bewohner:innen bzw. Anrainer:innen nach der Entsiegelung (hohe Nutzungsvielfalt – wenig Nutzungsvielfalt)
  • Beitrag zum Wasser- und Temperaturmanagement in der Gemeinde (hoher erwarteter Kühleffekt – wenig Kühleffekt)
  • Verbesserung des Mikroklimas durch die gesetzten Maßnahmen als Beitrag zu Klimawandelanpassungs- und Bodenschutzmaßnahmen (hoher erwartbarer Beitrag – wenig erwartbarer Beitrag)
  • Zugang zur Fläche für die Bevölkerung (einfach zugänglich für alle Nutzer:innen – wenig gut erreichbar)
  • Innovationsgrad des geplanten Vorhabens insgesamt (Auswahl der Materialien, Gestaltungselemente, geplante Nutzungen, etc.)
  • Plausible Kosten-Nutzen-Kalkulation
  • Umsetzungszeitplan

Das einzureichende Projekt muss in schriftlicher Form bis zum Stichtag 30. November 2025 beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 4 - Agrarwesen, Natur- und Klimaschutz, Hauptreferat Ländliche Entwicklung, Dorferneuerung und Bodenschutz in elektronischer Form post.a4-agrarwesen(at)bgld.gv.at eingereicht werden und nachstehende Angaben beinhalten:

  • Name der Gemeinde, Ansprechperson, Kontaktdaten,
  • Standort der Fläche inkl. GIS-Auszug,
  • Größe der zu entsiegelten Fläche,
  • Lage und Einbindung ins Gemeindegefüge (Zugänglichkeit für die Bevölkerung),
  • Eigentums- oder Nutzungsnachweis (die Fläche muss sich im Eigentum der Gemeinde befinden oder ein gesichertes Bau- und Nutzungsrecht für die nächsten 15 Jahre vorliegen),
  • Fotodokumentation der Fläche (Ist-Situation),
  • Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas und Beitrag zur Klimaanpassung, Verbesserung der Aufenthaltsqualität, Beitrag zum Wasser- und Temperaturmanagement, Skizzen oder Renderings,
  • Nachweis der Versickerungsfähigkeit des Regenwassers,
  • Plausible Kostenkalkulation,
  • Umsetzungsplan.

  • Mit der Umsetzung des Siegerprojekts ist binnen eines Jahres nach der Auszeichnung zu beginnen; die Fertigstellung muss innerhalb von zwei Jahren nachweislich abgeschlossen sein.
  • Spätestens drei Monate nach Abschluss der Projektrealisierung sind nachstehende Unterlagen beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 4 - Agrarwesen, Natur- und Klimaschutz, Hauptreferat Ländliche Entwicklung, Dorferneuerung und Bodenschutz in elektronischer Form vorzulegen:
    • Fotodokumentation vom Ursprungszustand, der Entsiegelung und anschließenden Gestaltung (Vorher-, Während-, Nachher-Zustand),
    • Bericht zum Vorgehen und zur Umsetzung (inkl. Kostennachweis),
    • Bestätigung der fach- und standortgerechten Pflege durch die Gemeinde für die Dauer von 15 Jahren,
    • Behaltefrist aller Unterlagen und jährlicher Nachweis über Zustand und Pflege für 7 Jahre (z. B. durch Fotodokumentation).
  • Nach Abschluss der Umsetzung des Siegerprojekts ist der zuständigen Stelle ein Abschlussbericht mit Unterlagen gemäß Punkt 4 vorzulegen; zusätzlich erfolgen eine Vor-Ort-Kontrolle und eine Besichtigung vor der Jury-Entscheidung.

Das Siegerprojekt wird auf Grundlage der eingereichten Kostenkalkulation bewertet und mit maximal 100.000 EUR (inkl. USt) vom Land Burgenland dotiert. Die Einbindung der Bevölkerung, des Gemeindebauhofs, von Planungsbüros oder anderen Partner:innen ist ausdrücklich erwünscht und im Projektantrag anzugeben.

Im Jahr 2025/26 wählt die unabhängige Fachjury ein Gewinnerprojekt nach den in Punkt 4 angeführten Kriterien.

Anrechenbar sind alle Personal-, Sach- und Dienstleistungskosten (ausgenommen Finanzierungskosten) für die Umsetzung des Entsiegelungsprojekts, einschließlich Bauarbeiten, Entsorgung, Bodenvorbereitung, Begrünung, Bepflanzung sowie Gestaltung und Möblierung der Fläche. Eigenleistungen werden mit bestätigter Stundenaufzeichnung und maximal 50 Euro pro Stunde (inkl. Steuern) berücksichtigt.

Die Auszahlung erfolgt in zwei Tranchen: 50 % nach Nachweis von 50 % der Projektkosten laut Kostenplan und Rechnungsvorlage sowie 50 % nach Fertigstellung gegen Vorlage aller Rechnungen, Belege und der vollständigen Dokumentation gemäß Punkt 5 der Teilnahmebedingungen.

Der Gewinner ist verpflichtet, den ausbezahlten Betrag nach schriftlicher Mahnung durch die veranstaltenden Stelle binnen vier Wochen zurückzuzahlen, wenn wesentliche Angaben unrichtig oder unvollständig gemacht wurden oder die Nachweis- und Umsetzungspflichten des Punktes 5 dieser Teilnahmebedingungen nicht fristgerecht eingehalten wurden.

(1) Die teilnehmenden Gemeinden nehmen zur Kenntnis, dass die im Rahmen des Wettbewerbs erhobenen personenbezogenen Daten vom Land Burgenland zur Bearbeitung und Abwicklung des Wettbewerbs auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit c DSGVO verarbeitet werden.
(2) Sofern teilnehmende Gemeinden personenbezogene Daten Dritter an das Land Burgenland weiterleiten, ist die Zustimmung der betroffenen Personen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit a DSGVO einzuholen, sofern keine andere Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO einschlägig ist.
Betroffene Personen sind nachweislich darüber zu informieren, welche Daten übermittelt werden und dass diese zum Zweck der Abwicklung des Wettbewerbs verwendet werden.
Betroffene Personen sind auch darüber zu informieren, dass die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann und dass Daten an Organe und Beauftragte des Burgenländischen Landesrechnungshofes, des Rechnungshofes des Bundes, des Bundesministeriums für Finanzen oder der EU gemäß den geltenden Bestimmungen weitergegeben werden können. Die Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO sind von den teilnehmenden Gemeinden einzuhalten.
(3) Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte zu kommerziellen Zwecken erfolgt nicht.
(4) Personen, deren personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Wettbewerbes verarbeitet werden, haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht.
(5) Die verarbeiteten personenbezogenen Daten werden vor dem Zugriff Nichtberechtigter gesichert gespeichert und nur so lange verarbeitet, als es zur Zweckerreichung notwendig ist, gesetzliche oder interne Aufbewahrungspflichten bestehen, potentielle Rechtsansprüche geltend gemacht werden können oder bis zu einem allfälligen Widerruf der Einwilligungserklärung.
(6) Datenschutzrechtlicher Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union, Verordnung (EU) Nr. 2016/679, ist das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 4 – Agrarwesen, Natur- und Klimaschutz, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, post.a4(at)bgld.gv.at. Zudem besteht ein Recht auf Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien, dsb@dsb.gv.at.
(7) Für Fragen oder Anliegen zur Datenverarbeitung können sich teilnehmende Gemeinden an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt (E-Mail: post.datenschutz(at)bgld.gv.at,Internet: www.burgenland.at/datenschutz , oder an den Datenschutzbeauftragten des Landes (KPMG Security Services GmbH, Porzellangasse 51, 1090 Wien, E-Mail: post.datenschutzbeauftragter(at)bgld.gv.at  wenden.

Der Rechtsweg zur Überprüfung und Anfechtung der Entscheidung über das Siegerprojekt sowie zur Geltendmachung eines Anspruchs auf den Gewinn ist ausgeschlossen. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb wird – soweit gesetzlich zulässig – der ausschließliche Gerichtsstand Eisenstadt vereinbart.

Die organisatorische und administrative Abwicklung des Wettbewerbs erfolgt durch das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 4 - Agrarwesen, Natur- und Klimaschutz, Hauptreferat Ländliche Entwicklung, Dorferneuerung und Bodenschutz.

Abteilung 4 - Agrarwesen, Natur- und Klimaschutz
Hauptreferat Ländliche Entwicklung, Dorferneuerung und Bodenschutz
Telefon: 057-600
E-Mail: post.a4(at)bgld.gv.at