Angebote für Betreuende und pflegende Angehörige
Angebote für betreuende und pflegende Angehörige und Vertrauenspersonen
Jede Pflegesituation ist individuell und wird von unterschiedlichen gesundheitlichen, familiären, finanziellen und wohnlichen Voraussetzungen geprägt. Die Pflege und Betreuung eines Angehörigen zu Hause stellt für alle Beteiligten eine große Herausforderung dar. Das Land Burgenland und der Bund bieten daher unterschiedliche Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten für betreuende und pflegende Angehörige an.
Pflegende Angehörige leisten einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen und ermöglichen es vielen älteren und hilfsbedürftigen Personen, möglichst lange in ihrem vertrauten Zuhause zu bleiben.
Förderung und Anstellung betreuender Angehöriger und Vertrauenspersonen im Burgenland
Das Land Burgenland unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen die Betreuung pflegebedürftiger Personen ab Pflegestufe 3 durch Angehörige. Grundlage dafür bilden § 6 Abs. 1 Z 6, Abs. 2 und 3 sowie § 14 des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes 2000.
Begründet die oder der für die Betreuung namhaft gemachte Angehörige ein Dienstverhältnis mit der Pflege Service Burgenland GmbH, fördert das Land Burgenland einen Teil der Lohnkosten einschließlich der Lohnnebenkosten. Das Angebot richtet sich insbesondere an Personen im erwerbsfähigen Alter, die sich der Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen widmen wollen.
Ziele des Modells sind:
die sozialversicherungsrechtliche Absicherung und die Sicherung des Lebensunterhalts der betreuenden Angehörigen,
pflegebedürftigen Personen einen möglichst langen Verbleib im eigenen Zuhause zu ermöglichen und
durch die Möglichkeit einer Heimhelferausbildung zusätzliches qualifiziertes Personal für den Pflege- und Betreuungsbereich zu gewinnen.
Neben der Förderung eines Dienstverhältnisses besteht ein weiteres Fördermodell für pflegende Angehörige, die bereits Pensionsleistungen beziehen. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person im selben Haushalt lebt und das monatliche Haushaltsnettoeinkommen aller dort lebenden Personen weniger als 1.700 Euro beträgt. In diesem Fall kann das Land Burgenland eine Förderung bis zu diesem Betrag gewähren.
Förderanträge sind bei der Pflege Service Burgenland GmbH einzubringen und werden von dieser an das Land Burgenland weitergeleitet.
Nähere Informationen erhalten Sie bei den Pflege- und Sozialberaterinnen und Pflege- und Sozialberatern an der für Sie zuständigen Bezirkshauptmannschaft, über die Pflegehotline unter 057 600 1000 sowie auf der Homepage der Pflege Service Burgenland GmbH.
Weitere Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige
Für betreuende und pflegende Angehörige stehen darüber hinaus weitere Unterstützungs- und Absicherungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Pensionsversicherung für pflegende Angehörige
- Krankenversicherung für pflegende Angehörige
- Ersatzpflege
- Pflegende Kinder und Jugendliche - Young Carers
- Das Angehörigengespräch
- Folder: "Unterstützung für pflegende Angehörige"
- Richtlinien, Förderanträge und weiterführende Informationen
- Richtlinie für die Förderung der Betreuung von pflegebedürftigen Personen
- Richtlinien des Landes Burgenland für die Förderung der Betreuung von Pflegebedürftigen durch Angehörige und Förderantrag
- Evaluierung des Anstellungsmodells für betreuende Angehörige im Burgenland
- Homepage der Pflege Service Burgenland GmbH
Zusätzlich steht das Video „Pflegende Angehörige und Vertrauenspersonen“ des Landes Burgenland mit weiteren Informationen zur Verfügung
Pflegende Angehörige from Land Burgenland on Vimeo.
