Angebote für Betreuende und pflegende Angehörige
Jede einzelne Pflegesituation ist individuell verschieden, weil auch die Gesundheits-, Lebens- und Familiensituationen verschieden sind. Auch die finanziellen Voraussetzungen und die Wohnsituationen spielen eine wichtige Rolle. Aber die Pflege daheim ist für alle Beteiligten eine große Herausforderung, die viel Unterstützung braucht.
Pflegende Angehörige from Land Burgenland on Vimeo.
Pensionsversicherung für pflegende Angehörige
Für pflegende Angehörige, die einen nahen Familienangehörigen unter gänzlicher bzw. erheblicher Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen, bestehen folgende Möglichkeiten, um ohne Beitragszahlungen Pensionsversicherungszeiten zu erwerben:
Weiterversicherung für pflegende Angehörige
Personen, die aus der Pflichtversicherung ausgeschieden sind (z.B. Beendigung der Erwerbstätigkeit), um einen nahen Angehörigen oder eine nahe Angehörige zu pflegen, können sich in der Pensionsversicherung weiterversichern.
Die Voraussetzungen dafür sind:
- Anspruch der/des pflegebedürftigen Angehörigen auf ein Pflegegeld zumindest der Stufe 3
- gänzliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege in häuslicher Umgebung
- Vorliegen bestimmter Vorversicherungszeiten
Diese Begünstigung kommt pro Pflegefall nur für eine Person in Betracht und bleibt auch während eines zeitweiligen stationären Krankenhausaufenthaltes der zu pflegenden Person aufrecht. Die Beiträge für die Pensionsversicherung werden zur Gänze vom Bund getragen, sodass für die pflegenden Angehörigen keine Kosten entstehen.
Selbstversicherung für pflegende Angehörige
Diese Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger kann auch neben einer aufgrund einer Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch genommen werden.
Die Voraussetzungen dafür sind:
- Anspruch der/des pflegebedürftigen Angehörigen auf ein Pflegegeld zumindest der Stufe 3
- erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege in häuslicher Umgebung
- Wohnsitz im Inland
Auch die Beiträge für die Selbstversicherung übernimmt der Bund zur Gänze. Pflegende Angehörige können auf diese Art und Weise kostenlos Versicherungszeiten erwerben.
Außerdem können sich Personen, deren Arbeitskraft wegen der Pflege eines behinderten Kindes überwiegend beansprucht ist, in der Pensionsversicherung selbst versichern. Die Erwerbstätigkeit darf dabei bis zum Ausmaß von 20 Wochenstunden ausgeübt werden. Der versicherten Person erwachsen dabei keine Kosten, da die Beiträge vom Bund bezahlt werden.
Weiterführende Informationen und Anträge erhalten Sie beim zuständigen Pensionsversicherungsträger.
Krankenversicherung für pflegende Angehörige
Mitversicherung für pflegende Angehörige
Es können sich Personen beitragsfrei mitversichern lassen, die zumindest selbst Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 3 haben oder die einen Angehörigen bzw. eine Angehörige mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 unter ganz überwiegender Beanspruchung der Arbeitskraft pflegen.
Selbstversicherung für pflegende Angehörige
Diese Versicherungsvariante ist kostenlos und kann von Personen in Anspruch genommen werden, die nicht in der Krankenversicherung pflichtversichert oder als Angehörige mitversichert und sozial schutzbedürftig sind. Die so versicherte Person muss sich der häuslichen Pflege einer/eines nahen Angehörigen widmen, die/der mindestens Pflegegeld der Stufe 3 bezieht. Die Pflege muss unter ganz überwiegender Beanspruchung der Arbeitskraft im Inland erfolgen.
Selbstversicherung in der Krankenversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes
Personen, die sich der Pflege ihres im gemeinsamen Haushalt lebenden behinderten Kindes widmen und die Voraussetzungen für die kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes erfüllen, können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit in der Krankenversicherung auf Antrag selbst versichern, sofern sie nicht als Angehörige mitversichert sind.
Versicherungsbeiträge fallen nicht an. Diese werden zur Gänze aus Mitteln des Ausgleichfonds für Familienbeihilfen vom Bund beglichen. Nähere Informationen erteilt die zuständige Krankenkasse.
Ersatzpflege – ein Angebot für pflegende Angehörige
Ein Pflegefall in der Familie ist eine große individuelle Herausforderung. Alle Ressourcen, Kräfte und Energien müssen möglichst gut innerhalb der Familie gebündelt werden um diese große Aufgabe zu bewältigen. Dies kostet oftmals viel Substanz und man lässt die eigene Gesundheit zum Wohle des zu Pflegenden außer Acht. Damit es nicht zur vollkommenen Erschöpfung, Burnout etc. kommen kann, wird für pflegende Angehörige eine sogenannte Ersatzpflege angeboten.
Mit dieser sich pflegende Angehörige durch eine professionelle oder private Ersatzpflege vertreten lassen können und finanzielle Unterstützung gewährt werden kann. Es können nur nachgewiesene Kosten berücksichtigt werden.
Pflegende Kinder und Jugendliche - Young Carers
Young Carers sind ein globales Phänomen, doch zu diesem Thema besteht noch großer Informationsbedarf. Die Studien „Kinder und Jugendliche als pflegende Angehörige" aus den Jahren 2012 und 2014 geben Einsicht in die Situation von Young Carers in Österreich.
Im Auftrag des Sozialministeriums wurde nicht nur die Anzahl pflegender Kinder und Jugendlicher erhoben, sondern auch welche Aufgaben sie in der Familie übernehmen und welche Wünsche und Bedürfnisse sie für sich und die Familie haben. Demnach leisten pflegende Kinder in den verschiedensten Lebensbereichen Unterstützungsarbeit. Je nachdem, wo sie gebraucht werden, helfen sie im Haushalt, den gesunden Geschwistern oder in der direkten Pflege für die erkrankte Person. Knapp ein Viertel der Young Carers helfen in allen drei Bereichen überdurchschnittlich viel, manchmal fünf oder mehr Stunden am Tag. Hilfen von außen, zum Beispiel durch Freunde oder eine Pflegeperson, geben Kinder nur selten an.
Bundesweit wurde ein Anteil von 3,5 % bzw. rund 42.700 pflegenden Kindern und Jugendlichen im Alter von 5 bis 18 Jahren ermittelt. Das durchschnittliche Alter liegt bei 12,5 Jahren, 70 % der Young Carers sind weiblich. Migration hat keinen Einfluss auf kindliche Pflege.
Pflegende Kinder und Jugendliche, die regelmäßig über einen längeren Zeitraum chronisch kranke Familienmitglieder pflegen, übernehmen somit überdurchschnittliche pflegerische Verantwortung!
Beide Studien sind in Band 19 der „Sozialpolitischen Studienreihe" veröffentlicht und können beim Broschüren Service des Sozialministeriums bestellt werden.
Hilfsangebote für Young Carers
Betroffene Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen sowie am Thema Interessierte können sich an folgende Stellen wenden:
- Superhands - Internetplattform für Kinder und Jugendliche, die zuhause ein Familienmitglied pflegen
- 147 Rat auf Draht - Notruf für Kinder und Jugendliche und deren Bezugspersonen
- Verrückte Kindheit - Das Online-Portal - Plattform für Jugendliche und junge Erwachsene, deren Eltern psychisch erkrankt sind
- Österreichisches Jugendrotkreuz
Weitere Adressen und Informationen für Young Carers finden Sie unter den externen Links.
Hier finden Sie den neuen Folder "Young Carers"
Das Angehörigengespräch
Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, welche beim Hausbesuch durch eine diplomierte Pflegefachkraft zumindest eine psychische Belastung angegeben haben, wird das Angehörigengespräch angeboten. Durchgeführt wird das Angehörigengespräch von Psychologen und Psychologinnen, Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen sowie anderen, fachkundigen Personen.
Um mehr Angehörigen von Bezieher/innen von Pflegegeld solch ein Entlastungsgespräch zu ermöglichen, kann das Angehörigengespräch auch auf Wunsch hin angefordert werden. Dieses Angebot ist kostenlos.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie beim Kompetenzzentrum "Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege", das die Angehörigengespräche bundesweit organisiert und koordiniert angehoerigengespraech(at)svb.at Tel. 01/79706-2705).