Mit dem Hausbetreuungsgesetz sowie den Novellen zur Gewerbeordnung und zum Bundespflegegeldgesetz wurden 2007 die Rechtsgrundlagen für die Legalisierung der sogenannten „24-Stunden-Betreuung“ zu Hause sowie zur finanzielle Förderung dieser Legalisierung geschaffen. Die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in privaten Haushalten kann im Rahmen einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit erfolgen.
Leistungen
Im Wesentlichen dürfen die PersonenbetreuerInnen im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung folgende Tätigkeiten durchführen:
1. Haushaltsnahe Dienstleistungen insbesondere:
2. Unterstützung bei der Lebensführung insbesondere: Gestaltung des Tagesablaufs
3. Gesellschafterfunktion insbesondere:
Pflegerische und medizinische Tätigkeiten sind aber den diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen sowie PflegeassistentInnen vorbehalten. Allerdings dürfen neben den oben angeführten Betreuungstätigkeiten im Einzelfall auch bestimmte pflegerische und ärztliche Tätigkeiten ausgeübt werden, soweit sie der Betreuungskraft durch diplomiertes Pflegepersonal oder Ärzte/innen übertragen wurden.
Kosten und Höhe der Förderung
Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause sind mit der jeweiligen Organisation bzw. den selbständigen PersonenbetreuerInnen zu vereinbaren. Eine Förderung durch das Sozialministeriumservice ist in folgender Höhe möglich - sofern die unten genannten Voraussetzungen erfüllt sind:
Voraussetzungen für eine Förderung
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt für alle im Burgenland wohnenden Personen über das Sozialministeriumservice (Telefon: 02682 64046)
Informationen
Hier finden Sie auch weitere Ratschläge für PersonenbetreuerInnen.
Bei Fragen zur Gewerbegenehmigung und bei fremdenrechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Bezirkshauptmannschaft (bzw. die Magistrate Eisenstadt und Rust).