Altenwohn- und Pflegeheime im Burgenland

Altenwohn- und Pflegeheime im Burgenland

Im Burgenland stehen insgesamt 2.300 Betten in 44 Altenwohn- und Pflegeheimen zur Verfügung.

Heimaufnahme und Kosten

Bei der Aufnahme in ein Altenwohn- und Pflegeheim gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. Sie erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der pflegebedürftigen Person bzw. der gesetzlichen Vertretung (Sachwalter/in).

Gewährung von Sozialhilfe

Im so genannten „Gewährungsverfahren“ wird aufgrund des vorliegenden Sozialhilfeantrages von der Bezirksverwaltungsbehörde überprüft, ob Hilfsbedürftigkeit im Sinne des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes vorliegt. Dies ist der Fall, wenn die Eigenmittel der Antrag stellenden Person nicht ausreichen um die Heimkosten selbst zu tragen.