Wundmanagement

Förderung Wundmanagement-Behandlungskosten

Mit dem „Fördermodell Wundmanagement“ gewährt das Land Burgenland als Träger von Privatrechten in Kooperation mit den burgenländischen Krankenversicherungsträgern seit 01.01.2017 Behandlungskosten bzw. ein Teil der Behandlungskosten für die Behandlung von schwer- oder nichtheilenden Wunden.

Ab 01.01.2022 wurde der Soziale Dienste Burgenland GmbH die Aufgabe der flächendeckenden Versorgung, Koordination und Abwicklung des Wundmanagements im Burgenland übertragen. 

Höhe der Förderung

Personen, die aufgrund sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind, erhalten bei Verordnung auf Wundbehandlung durch den Hausarzt und Vorliegen einer medizinischen Bewilligung durch den medizinischen Dienst  der am Projekt teilnehmenden Versicherungsträger (ÖGK, SVB, SVA, BVAEB) 100 % der Behandlungskosten als Förderung.
Personen, die nicht wegen sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind, jedoch  auf Wundbehandlung im Rahmen des „Fördermodells Wundmanagement“ medizinisch bewilligt wird, erhalten 50 % der Behandlungskosten  € 25,-- pro Behandlungseinheit als Förderung.

Direktverrechnung mit Soziale Dienste Burgenland GmbH, keine Antragstellung erforderlich.

Voraussetzungen

  1. die im Zeitpunkt der Behandlung österreichische Staatsbürger sind oder sich rechtmäßig im Inland aufhalten und österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind,
  2. im Burgenland ihren Hauptwohnsitz haben oder Anspruchsberechtigte eines burgenländischen Krankenversicherungsträgers sind,
  3. eine Behandlung einer schwer- oder nichtheilenden Wunde benötigen und
  4. über eine entsprechende Verordnung des Hausarztes sowie eine medizinische Bewilligung des jeweiligen burgenländischen Krankenversicherungsträgers verfügen. 

Information und Terminvereinbarung

Soziale Dienste Burgenland GmbH Telefonnummer 050944 533 oder unter wundmanagement(at)bup-burgenland.at