Wundmanagement
Förderung Wundmanagement-Behandlungskosten
Mit dem „Fördermodell Wundmanagement“ gewährt das Land Burgenland als Träger von Privatrechten in Kooperation mit den burgenländischen Krankenversicherungsträgern seit 01.01.2017 Behandlungskosten bzw. ein Teil der Behandlungskosten für die Behandlung von schwer- oder nichtheilenden Wunden.
Seit 01.01.2023 wird die flächendeckenden Versorgung, Koordination und Abwicklung von Wundmanagement im Burgenland nunmehr von der Betreuung und Pflege Burgenland GmbH (BuP GmbH) durchgeführt.
Höhe der Förderung
Personen, die aufgrund sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind, erhalten bei Verordnung auf Wundbehandlung durch den Hausarzt und Vorliegen einer medizinischen Bewilligung durch den medizinischen Dienst der am Projekt teilnehmenden Versicherungsträger (ÖGK, SVS, SVA, BVAEB) 100 % der Behandlungskosten als Förderung.
Personen, die nicht wegen sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind, für die jedoch eine Verordnung durch den Hausarzt auf Wundbehandlung vorliegt, haben pro Behandlungseinheit € 26,-- als Selbstbehalt an die Betreuung und Pflege Burgenland GmbH zu leisten.
Die Abwicklung der Verrechnung erfolgt direkt mit der Betreuung und Pflege Burgenland GmbH, daher ist keine Antragstellung beim Land Burgenland erforderlich.
Voraussetzungen
- die im Zeitpunkt der Behandlung österreichische Staatsbürger sind oder sich rechtmäßig im Inland aufhalten und österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind,
- im Burgenland ihren Hauptwohnsitz haben oder Anspruchsberechtigte eines burgenländischen Krankenversicherungsträgers sind,
- eine Behandlung einer schwer- oder nichtheilenden Wunde benötigen,
- über eine entsprechende Verordnung des Hausarztes verfügen, und
über eine medizinische Bewilligung des jeweiligen burgenländischen Krankenversicherungsträgers verfügen. Die Z 5 gilt ab 01.06.2023 nur für Personen, die die Voraussetzungen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 bis 4 erfüllen und aufgrund sozialer Schutzbedürftigkeit rezeptgebührenbefreit im Sinne des § 51d Abs. 4 ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, idF BGBl. I Nr. 145/2024, sind.
Information und Terminvereinbarung
Soziale Dienste Burgenland GmbH Telefonnummer 050944 5300 oder unter wundmanagement(at)bup-burgenland.at