Mobile Pflege- und Betreuungsdienste

Das Land Burgenland hat mit den in der „Arbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege und soziale Dienste“ ARGE zusammengeschlossenen Organisationen eine Vereinbarung abgeschlossen, um die Leistungserbringung nach festgelegten Qualitätskriterien im ganzen Land sicherzustellen.

Hauskrankenpflege
wird von diplomiertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal sowie PflegeassistentInnen geleistet und bietet fachgerechte Pflege (wie Verbandswechsel, Wundpflege, Verabreichung von Insulin, Stomaversorgung, etc.) sowie kompetente Beratung der Patienten und der Angehörigen. Diese Aufgaben werden in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt wahrgenommen.

Heimhilfe
bietet Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen (wie hauswirtschaftliche Tätigkeiten, einfache Körperpflege, An- und Auskleiden etc.).
Die Inanspruchnahme der Dienste erfolgt selbst bei einer der Trägerorganisationen (Rotes Kreuz, Caritas, Volkshilfe, Hilfswerk, siehe Adressenliste), worauf Diplompflegepersonal anlässlich eines kostenlosen und unverbindlichen Erstbesuches den individuellen Pflege- und Betreuungsbedarf erhebt, bzw. die Angehörigen beraten und ihnen wertvolle Anleitungen zur richtigen Pflege geben kann.

Besondere Angebote in der Hauskrankenpflege Burgenland:

Mehrstundenbetreuung
Das Burgenland bietet als einziges Bundesland seit 2015 eine sogenannte Mehrstundenbetreuung durch mobile Pflege- und Betreuungsdienste an. Diese soll ein Lückenschluss zur stationären Pflege sein. Diese wird durch Heimhilfen für ununterbrochen vier bis acht Stunden um 12 Euro werktags und 16 Euro sonn- und feiertags angeboten. Dies soll eine Alternative zur 24- Stunden Rund-um-die-Uhr Betreuung sein. Welche für KlientInnen aus persönlichen, gesundheitlichen, finanziellen und räumlichen Gründen nicht beansprucht werden kann oder beansprucht werden möchte.

Medizinische Hauskrankenpflege (MedHKP)
Die Medizinische Hauskrankenpflege ist ein Angebot für krankenhausersetzende Behandlungspflege durch eine diplomierte Pflegekraft, nicht zur Grundpflege mit bis zu vier Wochen. Dieses wurde zusammen mit den burgenländischen SV-Trägern (aliquote Versicherungsleistung), dem Land und den Trägern der Hauskrankenpflege im Jahre 2000 vereinbart.
Da die SV-Träger nicht die tatsächlichen Leistungskosten übernehmen, ist eine kostenfreie Leistung auf maximal 10 Einsatzstunden innerhalb von 28 aufeinanderfolgenden Tagen seitens des Landes beschränkt. (eine Verlängerung ist im Einzelfall nach chefärztlicher Bewilligung möglich). Die Durchführung erfolgt unbürokratisch über die Pflegeorganisationen, welche die gesamten Leistungskosten mit dem Land abrechnen.

Information über das Angebot an sozialen Diensten
Information über das Angebot an sozialen Diensten
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 - Referat Sozialleistungen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
E-Mail: post.a6-soziales(at)bgld.gv.at