Führerscheinuntersuchungen- sachverständige Ärzte
Vor der Erteilung (Wiedererteilung) einer Lenkberechtigung hat der Antragsteller der Behörde ein ärztliches Gutachten vorzulegen, dass er zum Lenken von Kraftfahrzeugen der beantragten Führerscheinklasse gesundheitlich geeignet ist.
Das Gutachten darf zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht älter als 18 Monate sein. Es ist von einem, in der nachstehenden Liste eingetragenen, sachverständigen Arzt zu erstellen. Eine örtliche Beschränkung besteht nicht mehr, d.h. der sachverständige Arzt kann frei gewählt werden. Der Arzt darf, ausgenommen im Vertretungsfall, keinen Führerscheinwerber untersuchen, den er in den letzten 5 Jahren regelmäßig betreut hat.
Die Bestellung zum sachverständigen Arzt ist mittels entsprechenden Antrags auf Ermächtigung an den Landeshauptmann, im Wege der Abteilung 8 - Referat Verkehrsrecht, zu richten.
Hier finden Sie den Antrag zum Download
Sind zur Erstattung des ärztlichen Gutachtens allerdings besondere Befunde oder im Hinblick auf ein verkehrspsychologisch auffälliges Verhalten, eine Stellungnahme einer verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle erforderlich, so ist das ärztliche Gutachten von einem Amtsarzt zu erstellen. In diesem Fall ist mit dem Amtsarzt jener Bezirkshauptmannschaft oder Bundespolizeidirektion Kontakt aufzunehmen, in dessen Bezirk sich der Standort der ausbildenden Fahrschule befindet.
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