Berufskraftfahrer- Fahrergrundqualifikation

Allgemeines

Im Personenkraftverkehr müssen alle Berufskraftfahrer die nach dem 09.09.2008 eine Lenkberechtigung D erworben haben, einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitführen.

Wie erfolgt die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises?

Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird bei EWR-Bürgern durch Eintragung des Codes 95 bei der jeweiligen Führerscheinklasse ersichtlich.

Grundqualifikationsprüfung

Berufskraftfahrer, denen nach dem 09.09.2008 erstmals eine Lenkberechtigung der Klasse D bzw nach dem 09.09.2009 erstmals eine Lenkberechtigung der Klasse C oder C1 erteilt wird, müssen eine zusätzliche Prüfung (=Grundqualifikation) absolvieren.

Weiterbildung

Durch die Weiterbildung sind gem. Anlage 1 der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer (GWB) für die jeweilige Führerscheinklasse bestimmte Sachgebiete zu vertiefen und zu wiederholen. Die Ausbildungseinheiten für die Weiterbildung sind von ermächtigten Ausbildungsstätten durchzuführen. Die Dauer der Weiterbildung hat 35 Stunden innerhalb von fünf Jahren zu betragen. 

Ermächtigte Ausbildungsstätten

Die Weiterbildung durch Ausbildungsstätten darf nur aufgrund einer Ermächtigung des Landeshauptmannes durchgeführt werden.