Voraussetzungen für den Fahrtkostenzuschuss
Eine Förderung kann gewährt werden, wenn
- der Hauptwohnsitz während des Bewilligungszeitraums im Burgenland gewesen ist,
- der Weg zum Arbeitsplatz mindestens 20 km beträgt (kürzeste einfache Wegstrecke – Berechnung mit dem bmk-Routenplaner),
- die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar ist (Berechnung lt. Richtlinie) und
- die Einkommensgrenze unterschritten wird.
Die jährliche Beihilfe beträgt für die Wegstrecke zum Arbeitsort
- von mindestens 20 km: Basisbetrag von 128,- Euro + 3,- Euro pro zusätzlich gefahrenem km
- ab 25 km: Basisbetrag von 243,- Euro + 3,- Euro pro zusätzlich gefahrenem km
- ab 50 km: Basisbetrag von 321,- Euro + 3,- Euro pro zusätzlich gefahrenem km
- ab 100 km: Basisbetrag von 479,- Euro + 3,- Euro pro zusätzlich gefahrenem km
Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener darf 3.426,- Euro (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen 5.481,- Euro nicht übersteigen.
Der Antrag auf Fahrtkostenzuschuss kann nur im Nachhinein für ein Kalenderjahr beantragt werden und ist bis spätestens 30. April des Folgejahres beim Amt der Burgenländischen Landesregierung einzubringen.
Und zwar
- postalisch beim:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – Referat Sozial- und Klimafonds
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt - per e-mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at oder
- per Online-Antrag: siehe unten Link: Online Formular – Fahrtkostenzuschuss
Kontakt:
Tel.: 057/600-1060
Aufgrund der Vielzahl der zu verarbeiteten Meldungen ersuchen wir Sie, von Fragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags abzusehen. Sie erhalten, je nach Bearbeitungsstand, eine schriftliche Mitteilung per E-Mail, Post oder SMS. Danke für Ihr Verständnis.