Lehrlingsförderung

Förderziele und Fördergegenstand

Die Lehrlingsförderung ist eine Förderung des Landes im Rahmen des Burgenländischen Arbeitnehmerförderungsgesetzes. Das Burgenländische Arbeitnehmerförderungsgesetz verfolgt das Ziel, die Teilnahme der im Burgenland wohnhaften Arbeitnehmer*innen an der fortschreitenden Entwicklung der österreichischen Volkswirtschaft zu sichern und entstehende Nachteile auszugleichen sowie die Mobilität der Arbeitnehmer*innen in beruflicher und örtlicher Hinsicht zu erhöhen. Zur Erreichung dieser Ziele unterstützt das Land Burgenland Maßnahmen, durch welche die durch die Arbeitsmarktstruktur und sonstige Ursachen bedingten Nachteile und Belastungen der Arbeitnehmer*innen ausgeglichen oder vermieden werden sollen.

Förderempfänger*innen

  • Lehrlinge bzw. Teilnehmer*innen an Ausbildungsmaßnahmen gemäß dem Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung sowie Teilnehmer*innen in Ausbildungsverhältnissen zur Vorbereitung einer Lehre
  • Absolvent*innen von berufsbildenden mittleren Schulen und allgemeinbildenden höheren Schulen, die einen Lehrberuf erlernen
  • Personen, die die Schulausbildung in höheren Schulstufen oben genannter Schulen oder berufsbildender höherer Schulen abbrechen und eine Lehrausbildung absolvieren, sofern sie besonders einkommensschwachen Familien entstammen
  • Personen, welche eine verkürzte Lehrausbildung mit Lehrabschlussprüfung absolvieren

Fördervoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz des Lehrlings im Burgenland
  • durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen der Antragsteller*innen in Höhe von bis zu 3.697 Euro
    • Bei Alleinerzieher- bzw. Alleinverdiener*innen erhöht sich die Einkommensgrenze um 10 % für jede Person, für die der*die Antragsteller*in zu sorgen hat
    • Bei bestehenden Ehen oder Lebensgemeinschaften, in denen beide Partner Einkommen im Sinne des § 2 EStG erzielen, beträgt die Einkommensgrenze 160 % des oben genannten Betrages. (=5.914,00 Euro)

Förderhöhe und Förderart

  • für Einkommen bis 46 % der Einkommensgrenze  227 Euro monatlich
  • für Einkommen ab 46 % bis 100 % der Einkommensgrenze  bis zu 227 Euro monatlich, mindestens jedoch 44 Euro (Sockelbetrag).

Es handelt sich um einen Zuschuss, welcher vierteljährlich im Nachhinein nach Vorlage der erforderlichen Nachweise ausbezahlt wird.

Es können maximal 4 Lehrjahre je Lehrausbildung gefördert werden. Ausgenommen davon ist eine „Lehre mit Matura“.

Nachweise

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Unterschrift des*der Antragsteller*in
  • Aktuelle Lehrlingsentschädigung vom volljährigen Lehrling, wenn er schon einen eigenen Haushalt führt oder
  • Einkommensnachweise vom Vorjahr der Antragstellung aller Unterhaltsverpflichteten und deren Ehegatten*Ehegattin bzw. Lebensgefährten*Lebensgefährtin – akzeptiert werden:
    • Jahreslohnzettel (Formular L16),
    • Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt (alle Seiten),
    • Arbeitslosengeldbezugsbestätigung,
    • Krankengeldbezugsnachweis,
    • Kinderbetreuungsgeldnachweis,
    • Einheitswertbescheid bei nichtbuchführenden Land- und Forstwirt*innen oder
    • Pensionsnachweis
    • Versicherungsdatenauszug mitversicherter, im Haushalt lebender Familienangehöriger, wenn kein eigenes Einkommen vorhanden ist
  • Lehrvertrag bzw. Ausbildungsvertrag
  • Bestätigung des Lehrbetriebes
  • Finanzamtsmitteilung für das Kalenderjahr 2023 über den Bezug der Familienbeihilfe (bei Alleinverdiener*innen/Alleinerzieher*innen)
  • Bestätigung der Krankenkasse über eine eventuelle Mitversicherung (bei Alleinverdiener*innen/Alleinerzieher*innen)

Alle erforderlichen Nachweise sind als Kopie bzw. Scan vorzulegen. Originalunterlagen sind nicht erforderlich. Unterlagen werden nicht retourniert.

Antragstellung

Die Antragstellung kann während des aktuellen Lehrjahres, längstens jedoch bis zum Abschluss oder Abbruch dieses Lehrjahres, erfolgen. Für jedes Lehrjahr ist eine gesonderte Antragstellung erforderlich.

Möglichkeiten der Antragstellung: Online, E-Mail oder postalisch

Online-Antrag     Antragstellung   

Richtlinie

Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Hauptreferat Sozial- und Klimafonds
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Sachbearbeiter*innen: Sabine Kremser – DW: 2611
Info-Hotline: +43 57 600 1060 (MO bis DO von 8 - 16 Uhr und FR von 8 - 12 Uhr)
E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at