Voraussetzungen für den Lehrlingsförderungszuschuss

Lehrlingsförderungszuschüsse können

  • Lehrlingen bzw. Teilnehmern / Teilnehmerinnen an Ausbildungsmaßnahmen gemäß dem Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung, sowie Teilnehmern / Teilnehmerinnen in Ausbildungsverhältnissen zur Vorbereitung einer Lehre,  
  • Absolventen / Absolventinnen von berufsbildenden mittleren Schulen und allgemeinbildenden höheren Schulen, die einen Lehrberuf erlernen,
  • Personen, die die Schulausbildung in höheren Schulstufen oben genannter Schulen oder berufsbildender höherer Schulen abbrechen und eine Lehrausbildung absolvieren, sofern sie besonders einkommensschwachen Familien entstammen und
  • Personen, welche eine verkürzte Lehrausbildung mit Lehrabschlussprüfung absolvieren,

gewährt werden.

Die antragstellende Person (Eltern bzw. Unterhaltsverpflichtete oder der volljährige Lehrling mit eigenem Haushalt) muss den Hauptwohnsitz während des Bewilligungszeitraums im Burgenland gehabt haben.

Der Lehrlingsförderungszuschuss beträgt mindestens € 41,- und höchstens € 212,- monatlich.

Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener/bei der Alleinverdienerin darf 3.426,- Euro (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen 5.481,- Euro nicht übersteigen.

Jede Änderung (z.B. Abbruch der Lehre, vorzeitige Lehrabschlussprüfung bzw. Änderung des Hauptwohnsitzes) ist unverzüglich bekanntzugeben.

Der Antrag auf Lehrlingsförderungszuschuss kann spätestens innerhalb von 12 Monaten ab Beginn des jeweiligen Lehrjahrs gestellt werden

und zwar

  • postalisch beim:
    Amt der Burgenländischen Landesregierung
    Abteilung 9 – Referat Sozial- und Klimafonds
    Europaplatz 1
    7000 Eisenstadt
  • per e-mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at oder
  • per Online-Antrag: siehe unten Link: Online Formular – Lehrlingsförderungszuschuss.

Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt in vierteljährlichen Raten im Nachhinein.
Für jedes Lehrjahr muss neu angesucht werden.

Kontakt:

Tel: 057/600-1060

Aufgrund der Vielzahl der zu verarbeiteten Meldungen ersuchen wir Sie, von Fragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags abzusehen. Sie erhalten, je nach Bearbeitungsstand, eine schriftliche Mitteilung per E-Mail, Post oder SMS. Danke für Ihr Verständnis.

Online-Formular und Formulare zum Download: