Voraussetzungen für den Wohnkostenzuschuss für Lehrlinge
Wohnkostenzuschüsse können Lehrlingen,
- deren Lehrplatz soweit vom Hauptwohnsitz entfernt ist, dass sie auf einen Heimplatz oder ein Privatquartier angewiesen sind, wodurch ihnen zusätzliche Kosten erwachsen,
gewährt werden.
Die antragstellende Person (Eltern bzw. Unterhaltsverpflichtete oder der volljährige Lehrling mit eigenem Haushalt) muss seinen/ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben. Der Lehrling muss den Heimplatz oder das Privatquartier als Nebenwohnsitz melden.
Der Wohnkostenzuschuss für Lehrlinge beträgt:
- 1. Lehrjahr: bis zu € 212,- monatlich
- 2. Lehrjahr: bis zu € 170,- monatlich
- ab dem 3. Lehrjahr: bis zu € 128,- monatlich
Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener/bei der Alleinverdienerin darf 3.426,- Euro (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen 5.481,- Euro nicht übersteigen.
Jede Änderung (z.B. Abbruch der Lehre, vorzeitige Lehrabschlussprüfung bzw. Änderung des Hauptwohnsitzes) ist unverzüglich bekanntzugeben.
Der Antrag auf Wohnkostenzuschuss kann spätestens innerhalb von 12 Monaten ab Beginn des jeweiligen Lehrjahres gestellt werden,
und zwar
- postalisch beim:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – Referat Sozial- und Klimafonds
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt - per e-mail: post.a9-skf@bgld.gv.at oder
- per Online-Antrag: siehe unten Link: Online Formular – Wohnkostenzuschuss.
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt in vierteljährlichen Raten im Nachhinein.
Für jedes Lehrjahr muss neu angesucht werden.
Kontakt:
Tel: 057/600-1060
Aufgrund der Vielzahl der zu verarbeiteten Meldungen ersuchen wir Sie, von Fragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags abzusehen. Sie erhalten, je nach Bearbeitungsstand, eine schriftliche Mitteilung per E-Mail, Post oder SMS. Danke für Ihr Verständnis.