Arbeiten auf Straßen, Umzüge, sportliche Veranstaltungen, verkehrsfremde Zwecke

Für Arbeiten auf oder neben der Straße ist eine Bewilligung der Behörde erforderlich, wenn dadurch der Straßenverkehr beeinträchtigt wird. Die Bewilligung ist auf Antrag des Bauführers zu erteilen, wenn die Beeinträchtigung nicht wesentlich ist oder wenn es möglich ist, für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs in anderer Weise zu sorgen (§ 90 StVO).

Auch zur Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken (z.B. Aufstellung von Werbetafeln) oder für sportliche Veranstaltungen auf Straßen (z.B. für Radrennen) bedarf es einer Bewiligung der Behörde.