Transport gefährlicher Güter

Gefahrgutbeauftragte

Unternehmen, deren Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter oder das mit der Beförderung zusammenhängende Befüllen oder Verpacken sowie Be- oder Entladen umfasst, haben eine oder mehrere qualifizierte Personen mit deren Zustimmung als Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung (Gefahrgutbeauftragte) zu benennen.

Gefahrgutlenker

Lenker von Beförderungseinheiten, mit denen gefährliche Güter befördert werden, müssen besonders ausgebildet sein und über einen Gefahrgutlenkerausweis verfügen.

Ausnahmebewilligungen

Wenn vom Standpunkt der Verkehrs-, Betriebs- und Beförderungssicherheit keine Bedenken bestehen, können Beförderungen gefährlicher Güter, die im Sinne dieses Bundesgesetzes nicht zulässig sind, bewilligt werden.