Mikro-ÖV - Gemeindebusse

Mikro-ÖV Systeme versorgen flächenhaft ein bestimmtes Bediengebiet, das sich aus ein oder mehreren Gemeinden zusammensetzt. Ziel ist es Personengruppen, die hinsichtlich Mobilität benachteiligt sind, zu unterstützen. Der bedarfsgesteuerte Mikro-ÖV soll in erster Linie älteren Personen, Kindern und Jugendlichen Erledigungen ihrer täglichen Wege (Kindergarten, Schule, Arzt, Behörde etc.) erleichtern, er steht aber selbstverständlich sämtlichen Bevölkerungsschichten offen. Aber auch Pendler können von diesem System profitieren.

Das Land Burgenland fördert diese sinnvolle Form der Personenförderungen schon seit Jahren. 2015 wurden neue Förderrichtlinien mit höheren Fördersätzen beschlossen.

Richtlinie 2015 über die Förderung von kommunalen Regionalverkehrsvorhaben

Abgesichert durch einen unbefristeten Fördervertrag zwischen Land und Gemeinde(n) werden 25% bzw. 50% des Abgangs aus dem Betrieb des Vorhabens durch das Land gefördert, gedeckelt mit 10.000 Euro (Deckelung 15.000, wenn gemeindeübergreifend bei zwei Gemeinden, 20.000 bei drei Gemeinden, 25.000 bei vier Gemeinden und 30.000 Euro ab fünf Gemeinden). Der anzuwendende Förderungssatz ergibt sich aus einer Kategorisierung der Gemeinden, je nach vorhandener Erschließung mit liniengebundenem ÖV.

Übersicht über bestehende Mikro-ÖV Systeme im Burgenland:

Bezirk Eisenstadt:

Bezirk Mattersburg:

Bezirk Oberpullendorf:

Bezirk Oberwart:

Bezirk Güssing:

Förderung von kommunalen Regionalverkehrsvorhaben: