Grundqualifikationsprüfung

Berufskraftfahrer, denen nach dem 09.09.2008 erstmals eine Lenkberechtigung der Klasse D bzw nach dem 09.09.2009 erstmals eine Lenkberechtigung der Klasse C oder C1 erteilt wird, müssen eine zusätzliche Prüfung (=Grundqualifikation) absolvieren.

Diese Grundqualifikation besteht aus 3 Teilen

  • praktische Fahrprüfung (Dauer 90 Minuten)
  • schriftliche Prüfung (Dauer 4 Stunden)
  • mündliche Prüfung vor einer Kommission (Dauer mindestens 30 Minuten)

Die praktische Fahrprüfung entfällt, wenn diese bereits zusammen mit der Führerscheinprüfung absolviert wurde (§ 11 Abs 4a FSG-Prüfung). Hier kann der Kandidat für die Klasse D (bzw. ab 10.09.2009 auch für die Klasse C/C1) bereits im Rahmen der Erteilung der Lenkberechtigung beantragen, dass die Prüfungsfahrt von 45 auf 90 Minuten ausgedehnt wird. Wurde von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht, so ist im Rahmen der Grundqualifikationsprüfung eine 90 minütige praktische Prüfung abzuhalten.

Die schriftliche Prüfung besteht aus einem Multiple-Choice-Test. Den Fragenkatalog finden Sie unter folgendem Link:

Die mündliche Prüfung wird vor einer aus 3 Prüfern bestehenden Kommission abgelegt, die vom Landeshauptmann bestellt wird. Der Entfall von Prüfungsgegenständen ist in § 11 der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung-Berufskraftfahrer-GWB geregelt.

Auskünfte:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 8 - Referat Verkehrsrecht
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Tel.: 057-600/2985
E-Mail: post.a8-verkehr(at)bgld.gv.at 

Zum Öffnen oder Herunterladen des Formulars zur Prüfungsanmeldung klicken Sie auf folgende Links:

Prüfungstermine 2024 im Burgenland