Ermächtigte Ausbildungsstätten
Die Weiterbildung durch Ausbildungsstätten darf nur aufgrund einer Ermächtigung des Landeshauptmannes durchgeführt werden.
In der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung-Berufskraftfahrer sind die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Ausbildungsstätte für die Weiterbildung und die Erlassung näherer Vorschriften über die Gegenstände, den Umfang und die Art der Ausbildung festgelegt.
- Auskünfte: Abteilung 8 - Referat Verkehrsrecht
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