Ermächtigte Ausbildungsstätten

Die Weiterbildung durch Ausbildungsstätten darf nur aufgrund einer Ermächtigung des Landeshauptmannes durchgeführt werden.

In der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung-Berufskraftfahrer sind die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Ausbildungsstätte für die Weiterbildung und die Erlassung näherer Vorschriften über die Gegenstände, den Umfang und die Art der Ausbildung festgelegt.

Zum Runterladen der Liste der ermächtigten Ausbildungsstätten sowie des Antrags auf Ermächtigung als Ausbildungsstätte klicken Sie bitte auf folgende Links: