Allgemeines

Im Personenkraftverkehr müssen alle Berufskraftfahrer die nach dem 09.09.2008 eine Lenkberechtigung D erworben haben, einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitführen.

Berufskraftfahrer von Bussen, die vor dem 10.09.2008 eine Lenkberechtigung D erworben haben, müssen ab 10.09.2013 einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitführen.

Im Güterkraftverkehr müssen alle Berufskraftfahrer, die nach dem 09.09.2009 eine Lenkberechtigung C oder C1 erworben haben, einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitführen. Berufskraftfahrer von LKW, die vor dem 10.09.2009 einen Lenkberechtigung C oder C1 erworben haben, müssen erst ab 10.09.2014 einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitführen.

Ausgenommen davon sind lediglich die in § 19 Abs. 3 GütbefG, § 14 Abs. 3 GelVerkG und§ 44a Abs. 3 KflG angeführten Lenker (z.B. Lenker der Feuerwehr oder der Rettung).