Aufbau und Entwicklung der Zusammenarbeit kleiner Wirtschaftsteilnehmer bei der Organisation von gemeinsamen Arbeitsabläufen und der gemeinsamen Nutzung von Anlagen sowie Ressourcen.
Zusammenarbeit von Akteuren im Bereich des ländlichen Tourismus.
Entwicklung- und Vermarktung von Tourismusdienstleistungen, insbesondere kulinarischer Initiativen, mit Bezug zum ländlichen Tourismus.
Details zu den Fördervoraussetzungen (Förderwerber, allgemeine Voraussetzungen, Art und Ausmaß der Förderungen sind der sind den einzelnen Sonderrichtlinienpunkten der Sonderrichtlinie LE Projektförderung zu entnehmen.
Förderstelle: Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 4, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt