Betreutes Wohnen Plus

Personen, die „Betreutes Wohnen Plus“ in Anspruch nehmen, haben neben der Miete und Betriebskosten auch ein bestimmtes Grundleistungspaket zu tragen.

Diese obligatorischen Grundleistungen (Grundservice) umfassen insbesondere:

  1. Pflege- und Sozialberatung als Ansprechperson für organisatorische und pflegerische Belange;
  2. 24h Notrufdienst (Montag bis Sonntag);
  3. die Bereitstellung eines Gemeinschaftsraumes und die Organisation von Veranstaltungen sowie von Angeboten zur körperlichen und geistigen Aktivierung;
  4. einen Hausmeisterservice, sofern nicht bereits in den Betriebskosten enthalten.

Während die Grundleistungen mit einer Förderung des Landes abgegolten werden, sind Wahlleistungen, wie z. B. Hauskrankenpflege, Wohnungsreinigung, Wäscheservice, Reparaturdienst, Essen, Fußpflege, etc. aber extra zu bezahlen.

Merkmal des Betreuten Wohnen Plus ist auch die soziale Alltagsbegleitung durch die Betreuungskraft, sowie die Absicherung für Not- und Bedarfsfälle. Kontakte zu anderen Mieter* innen sollen gefördert und die soziale Isolation bekämpft werden. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Hilfe und Eigenständigkeit ist hier im Vordergrund. Oberstes Ziel ist es, den Bewohner* innen so wenig Verantwortung wie nötig abzunehmen.

Zur Nutzung personeller und organisatorischer Synergien befinden sich die behindertengerecht gestalteten Wohnanlagen des Betreuten Wohnen Plus in unmittelbarer Nachbarschaft von Pflegeheimen oder Stützpunkten der Hauskrankenpflege, künftig in den 71 Pflegestützpunkten im ganzen Land. Das Land Burgenland unterstützt die Bewohner* innen dieser alternativen Wohnform durch Förderungen.

Die Förderung für das Grundservicepaket beträgt bis zu 100 %, das sind 145,00 Euro pro Monat (inkl. USt.). Sie ist abgestuft nach der Höhe der Bemessungsgrundlage, die sich aus dem gesamten Netto-Einkommen und dem Pflegegeld zusammensetzt. Förderwerber im Rahmen des „Betreuten Wohnen Plus“ sind Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr mit Pflegegeldstufe 1 bis 3, die bereits Unterstützung und Betreuung benötigen, für die aber noch keine stationäre Unterbringung in einem Altenwohn- und Pflegeheim erfolgt ist.

In begründeten Einzelfällen kann die Leistungserbringerin oder der Leistungserbringer im Einvernehmen mit der zuständigen Abteilung der Burgenländischen Landesregierung auch Personen mit der Pflegegeld-Stufe 4 im Rahmen des „Betreuten Wohnen Plus“ unterstützen und betreuen.