Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal
Antragstellung
Die Anträge für das Jahr 2026 sind bis längstens 31.03.2026 einzubringen. Verspätete Ansuchen können nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, die Antragstellerin oder der Antragsteller kann glaubhaft machen, dass sie oder ihn kein oder nur ein geringes Verschulden an der verspäteten Antragstellung trifft.
Die Richtlinien regeln die Förderung für das Jahr 2026.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Krankenanstalten
- Teilstationäre und stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege
- Träger der mobilen Pflege- und Betreuungsdienste
- Träger der mobilen, teilstationären und stationären Behindertenhilfe
- Kuranstalten
Wer bekommt die Entgelterhöhung?
- Angehörige des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege
- Angehörige der Pflegefachassistenz
- Angehörige der Pflegeassistenz
- Angehörige der Sozialbetreuungsberufe (Diplom-SozialbetreuerInnen, Fach-SozialbetreuerInnen, HeimhelferInnen)
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Träger müssen zumindest eine Person aus dem Pflege- und Betreuungspersonalbereich angestellt haben
- Der Träger muss die zur Verfügung gestellten Mittel zweckgebunden für die Entgelterhöhung der obengenannten Berufsgruppen verwenden. Der Träger hat die Mittel für das Jahr 2026 14-mal jährlich in Höhe von 175,71 Euro brutto pro vollzeitäquivalentbeschäftigte Person an die Entgeltempfänger auszuzahlen.
- Eine Förderung kann für den jeweiligen Zeitraum in einem Beschäftigungsmonat nur dann gewährt werden, wenn der unselbstständig Beschäftigte einen Entgeltanspruch auf Basis einer entgeltgestaltenden Vorschrift hat.
Förderzeitraum
Die Träger sind verpflichtet, für das Jahr 2026 bis spätestens 01.04.2027 der Abteilung 6 des Amtes der Burgenländischen Landesregierung folgende Abrechnungsunterlagen zu übermitteln:
- eine nach Monaten aufgegliederte Gesamtzahl der Entgeltempfänger sowie die Gesamtsumme der ausbezahlten Entgelterhöhungen gegliedert nach Berufsgruppenzugehörigkeit und
- eine schriftliche Bestätigung des Förderwerbers, dass sämtliche Personen das ihnen gebührende erhöhte Entgelt vom Förderwerber tatsächlich erhalten haben samt Datum der Auszahlungen an die Entgeltempfänger.
Zudem ist der Träger verpflichtet, der Abteilung 6 des Amtes der Burgenländischen Landesregierung die entgeltgestaltenden Vorschriften bis zum 31.03.2026 vorzulegen.
Förderhöhe
Es wird 14-mal jährlich ein Betrag in der Höhe von monatlich € 175,71 brutto inklusive Dienstgeberabgaben pro vollzeitäquivalentbeschäftigte Person gewährt.
Der Pflegezuschuss gebührt zusätzlich zu bestehenden Zulagen, Zuschlägen sowie Auf- und Überzahlungen und ist auf diese nicht anzurechnen.
Benötigte Unterlagen
Bei Antragstellung ist eine Auflistung der Summe an Vollzeitäquivalenten und Köpfen (unterteilt in Vollzeit/Teilzeit) gegliedert nach Berufsgruppenzugehörigkeit unter Verwendung der Beschäftigtenliste (Excel Liste) sowie eine unterfertigte Selbsterklärung des jeweiligen Trägers, die ihm zu Verfügung gestellten Mittel zweckgemäß zu verwenden, anzuschließen.
Alle Details finden Sie in den offiziellen Förderrichtlinien.
