Förderung von Warm-up-Trainingseinheiten und Fahrsicherheitstrainings

In der Unfallstatistik sind Motorradfahrer überproportional hoch vertreten. Im Jahr 2021 wurden beispielsweise im Burgenland 101 Personen bei Motorradunfällen verletzt und 2 Personen sind ums Leben gekommen. 2022 wurden im Burgenland 89 Personen bei Motorradunfällen verletzt und 4 Personen sind verstorben. Österreichweit sind 2023 insgesamt 82 Motorradfahrer ums Leben gekommen und 4 davon im Burgenland (genauere Zahlen für 2023 liegen noch nicht vor).

Keine Knautschzone, geringe Fahrpraxis und auch unterschätztes Risiko, insbesondere bei „Wiedereinsteigern“, sorgen für diese traurige Bilanz. Zur Vorbereitung auf die Motorradsaison werden unter dem Titel "Warm up" von Autofahrerclubs und einigen Fahrschulen Motorrad-Trainings angeboten. Diese Kurse sind für Motorradfahrer speziell nach der Winterpause konzipiert. Daneben werden oft allgemeine Fahrsicherheitstrainings für Motorradfahrer und Wiedereinsteiger angeboten.

Vom Verkehrsreferat des Landes Burgenland werden daher nunmehr Trainingseinheiten für Motorradfahrer im Frühjahr gefördert.
Voraussetzungen für eine Förderung sind:

  1. Der Besitz einer Lenkberechtigung der Klasse A1, A2 oder A oder die Eintragung des Codes 111 im Führerschein (= Berechtigung zum Lenken von Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm),
  2. der Hauptwohnsitz des Lenkers im Burgenland,
  3. 3. die Absolvierung eines
    - Fahrsicherheitstrainings (mind. 7 Unterrichtseinheiten á 50 Minuten, ganztägiges Fahrsicherheitstraining, hier sind auch bis zu 2 Theorieeinheiten möglich), oder eines
    - Warm-up (mind. 4 Unterrichtseinheiten á 50 Minuten, nur praktische Einheiten), oder eines
    - Individual-Coachings (eine praktische Unterrichtseinheit á 50 Minuten für einen Lenker oder zwei praktische Unterrichtseinheiten á 50 Minuten für jeweils zwei Motorradfahrer gemeinsam)
    bei einer burgenländischen Fahrschule oder dem ÖAMTC oder ARBÖ.

Vom Land Burgenland werden maximal Gutscheine im Gesamtwert von Euro 7.000,-- an die Kursteilnehmer ausgegeben, die beim ÖAMTC, ARBÖ oder einer burgenländischen Fahrschule eingelöst werden können. Die Abhaltung auf einem Übungsgelände in einem anderen österreichischen Bundesland ist möglich. Die Antragstellung erfolgt durch den Kursteilnehmer über die Homepage: www.burgenland.at/motorradtraining bzw. die E-Mail-Adresse: post.a8-motorradtraining(at)bgld.gv.at; der Gutschein wird dem Kursteilnehmer vom Land zugeschickt. Der Gutschein ist personenbezogen und nicht übertragbar. Dies bedeutet, dass nur die darauf angeführte Person den Gutschein einlösen kann. Pro Kursteilnehmer wird nur ein Gutschein ausgegeben. Mit dem Gutschein kann der Kursteilnehmer dann beim Kursveranstalter seiner Wahl ein Training absolvieren.

Ein ganztägiges Fahrsicherheitstraining wird mit Euro 75,-- pro Antragsteller gefördert, ein ½-tägiges Warm-up Training mit Euro 50,-- und ein Individual-Coaching mit Euro 50,--.
Der Beginn der Trainingseinheiten muss im verkehrsfreien Raum erfolgen. Der Rest kann durch Ausfahrten auf öffentlichen Straßen absolviert werden, wobei bei einer Ausfahrt ein Trainer höchstens 4 Kursteilnehmer begleiten darf (bei Individual-Coachings höchstens 2 Kursteilnehmer). Der Gutschein gilt nicht für die gesetzlich zu absolvierende Mehrphasenausbildung; die geförderten Trainingseinheiten sind nicht auf die Mehrphasenausbildung anzurechnen.

Die Aktion ist bis 30. Juni 2024 befristet, bis dahin müssen die Motorradtrainings absolviert sein.