Eisenbahnbehörden

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, die Schienen-Control Kommission, die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH, der Landeshauptmann und die Bezirksverwaltungsbehörden.

das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie für:

  • Hauptbahnen
  • für bestimmte Verfahren bei vernetzten Nebenbahnen, und zwar
    • Konzessionsverfahren
    • Genehmigung der Betriebsvorschrift
    • Betriebseinstellung
    • Genehmigung der Veräußerung oder Verpachtung einer Eisenbahn oder Eisenbahnstrecke
  • für alle Angelegenheiten von Eisenbahnverkehrsunternehmen

der Landeshauptmann von Burgenland für:

  • Nebenbahnen, insbesondere
    • die Beurteilung der Bauentwürfe sowie die Erteilung der Baugenehmigung
    • die Erteilung der Betriebsbewilligung
    • die Sicherung von Eisenbahnkreuzungen auf Nebenbahnen
    • Enteignungsverfahren nach dem Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz
  • nicht öffentliche Eisenbahnen (Anschlussbahnen)

die Bezirksverwaltungsbehörde für:

  • bestimmte Verfahren bei Anschlussbahnen, z.B. Auflassung von Anschlussbahnen, Rotlichtüberwachung bei Eisenbahnkreuzungen