Gutscheine einlösen

Das Einlösen der Gutscheine erfolgt bei den jeweils gelisteten Gutscheinpartnerinnen und Gutscheinpartnern. Da die Gutscheine in einer limitierten Menge aufgelegt werden, erfolgt der Verkauf solange der Vorrat reicht bzw. bis spätestens 31. Dezember 2026. Kulturgutscheinkäuferinnen und Kulturgutscheinkäufer können die erworbenen Kulturgutscheine bis 31.03.2027 bei den teilnehmenden Künstlerinnen und Künstlern einlösen. Gutscheinpartnerinnen und Gutscheinpartner haben die Möglichkeit, die Kulturgutscheine bis spätestens Ende April 2027 vorzulegen und erhalten – unter Berücksichtigung der Abrechnungsvorgaben den vollen Gutscheinbetrag vom Land Burgenland erstattet.

Die Gutscheine können per Post übermittelt werden oder direkt in der KBB – Kultur-Betriebe Burgenland GmbH, Franz Schubert-Platz 6, 7000 Eisenstadt, mit dem Kennwort "Kulturgutscheine 2026" vor Ort eingelöst werden.

 

Für die Einlösung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • die entwerteten und von der Gutscheinpartnerin bzw. vom Gutscheinpartner gegengezeichneten Gutscheine
  • das ausgefüllte Formular "Kulturgutscheine Abrechnung"

Sie erhalten danach den Gesamtwert der vorgelegten Gutscheine nach Rechnungslegung auf das von Ihnen angegebene Konto.

 

Formular "Kulturgutscheine Abrechnung" zum Download:

 

Käuferinnen und Käufer

Wir möchten sie darauf hinweisen, dass bereits erworbene Kulturgutscheine vom Projekt "Kulturgutschein 2025" ihre Gültigkeit nicht verlieren und noch bis Ende März 2026 bei burgenländischen Künstlerinnen und Künstlern sowie Kreativen eingelöst werden können.

 

Nähere Infos unter:

Bettina Erdt
Telefon: 02682 - 719/2002
E-Mail: 
kulturgutschein(at)kultur-burgenland.at