Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen im Burgenland

Im Burgenland werden Kinder von 0 bis zum Ende der Schulpflicht in 4 verschiedenen Einrichtungsformen betreut und gefördert.

  • In Kinderkrippengruppen finden sich Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren zusammen. Der Gesetzgeber hat von einer Altersuntergrenze abgesehen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. 
  • In Kindergartengruppen werden Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren, d.h. bis zum Schuleintritt betreut und gefördert.
  • In alterserweiterten Kindergartengruppen, welche eine gute Wahl für besonders kleine Gemeinden darstellen, werden Kinder im Alter von 1,5 Jahren bis zum Ende der Volksschulpflicht betreut.
  • In Horten werden Kinder im schulpflichtigen Alter (6 - 14 Jahre) gemeinsam betreut. 

 Derzeit gibt es im Burgenland über 300 Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen. Eine Auflistung dieser Einrichtungen finden Sie hier.