Sport und Projekttage

Förderziel und Fördergegenstand

Die Förderung der schulischen Sport- und Projekttage ist eine Förderung des Landes für Schüler*innen öffentlich allgemeinbildender Pflichtschulen (Volksschule, Mittelschule, Sonderschule, Polytechnische Schule) und allgemeinbildender höheren Schulen bis zur 8. Schulstufe (AHS Unterstufe), die ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben. Die Förderung soll Obsorgeberechtigte mit geringem Einkommen unterstützen und deren Kindern die Möglichkeit geben, an einer mehrtägigen Schulveranstaltung teilzunehmen. 

Förderempfänger*innen

Schüler*innen öffentlicher, allgemeinbildender Pflichtschulen (Volksschule, Mittelschule, Sonderschule, Polytechnische Schule) und allgemeinbildender höheren Schulen bis zur 8. Schulstufe (AHS Unterstufe), die ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben.

Fördervoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz der*des Obsorgepflichtigen und des im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindes im Burgenland 
  • Anspruch auf Familienbeihilfe für das Kind, für welches die Förderung beantragt wird
  • Besuch einer allgemeinbildenden Pflichtschule (Volksschule, Mittelschule, Sonderschule, Polytechnische Schule) oder der 5. bis 8. Schulstufe einer öffentlichen, allgemeinbildenden höheren Schule (AHS Unterstufe)
  • Teilnahme an einer mehrtägigen Schulveranstaltung 
    • Dauer der Schulveranstaltung bis zur 4. Schulstufe mind. 3 Tage 
    • Dauer der Schulveranstaltung ab der 5. Schulstufe mind. 4 Tage
  • Keine Überschreitung des Netto-Haushaltseinkommens in Bezug auf das Stufensystem der Einkommensgrenzen 

Förderhöhe und Förderart

Stufensystem der Einkommensgrenzen (netto):

 Stufe 1Stufe 2Stufe 3
1 Erwachsener + 1 Kind1.7701.9502.130
1 Erwachsener + 2 Kinder2.2902.5202.750
1 Erwachsener + 3 Kinder2.8103.0903.370
1 Erwachsener + 4 Kinder3.3303.6603.990
1 Erwachsener + 5 Kinder3.8404.2304.610
    
2 Erwachsener + 1 Kind2.4002.6402.880
2 Erwachsener + 2 Kinder2.9203.2103.500
2 Erwachsener + 3 Kinder3.4303.7804.120
2 Erwachsener + 4 Kinder3.9504.3504.740
2 Erwachsener + 5 Kinder4.4704.9205.370

Für jeden weiteren Erwachsenen sind 600 EUR, für jedes weitere Kind 350 EUR hinzuzurechnen.


Förderhöhe für Schüler*innen bis zur 4. Schulstufe:

 Wintersport Schulveranstaltungsonstige Schulveranstaltung
Stufe 1100,00 EUR80,00 EUR
Stufe 280,00 EUR60,00 EUR
Stufe 360,00 EUR40,00 EUR

 

Förderhöhe für Schüler*innen ab der 5. Schulstufe:

 Wintersport Schulveranstaltungsonstige Schulveranstaltung
Stufe 1135,00 EUR110,00 EUR
Stufe 2110,00 EUR85,00 EUR
Stufe 385,00 EUR60,00 EUR

Ist der*die Förderwerber*in obsorgeberechtigt für Mehrlinge und nehmen alle Mehrlinge an derselben Schulveranstaltung teil, erhöht sich die Förderung für jeden Antrag um 30 %.

Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Einmalzuschuss, welcher nach Vorlage der erforderlichen Nachweise bereits vor der Teilnahme an der Schulveranstaltung ausbezahlt werden kann.

Nachweise

Einkommensnachweise:

  • bei unselbständig Erwerbstätigen
    • Lohnsteuerbescheinigung oder Jahreslohnzettel für das vorangegangene Kalenderjahr (inklusive Erklärung über allfällige Einkommen im Ausland)
    • Monatslohnzettel der letzten drei Monate
  • bei selbständig Erwerbstätigen:
    • Einkommenssteuerbescheid für das letzte veranlagte Kalenderjahr
    • letzter gültiger Einheitswertbescheid bei nicht buchführungspflichtigen Land- und Forstwirt*innen
  • Nachweise sonstiger Bezüge, die als Einkommen gelten, insbesondere: Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Mindestsicherung, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Teilzeitbeihilfen, Pflegegeld für Pflegekinder, gerichtlich oder vertraglich festgesetzte, in Geld bezogene Unterhaltsleistungen, Witwen-, Witwer- und Waisenpensionen, Grundversorgungsleistungen
  • Versicherungsdatenauszug mitversicherter, im Haushalt lebender Familienangehöriger, wenn kein eigenes Einkommen vorhanden ist

Sonstige Nachweise:

  • Aktuelle Finanzamtsmitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe
  • Anmeldeformular für die Schulveranstaltung inkl. Kostenaufstellung

Alle erforderlichen Nachweise sind als Kopie bzw. Scan vorzulegen. Originalunterlagen sind nicht erforderlich. Unterlagen werden nicht retourniert.

Antragstellung

Die Antragstellung kann ab Kenntnis über die Kosten der Schulveranstaltung bis spätestens 31. August des Schuljahres, in welchem die Schulveranstaltung stattfindet, gestellt werden.

Möglichkeiten der Antragstellung: Online

Online-Antrag         Richtlinie

Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Hauptreferat Sozial- und Klimafonds
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1

Sachbearbeiter*innen:
Lea Gallos - DW: 3099
Anna Baranyai – DW: 2934
Vanessa Meidl - DW: 2747

Info-Hotline:+43 57 600 1060 (MO bis DO von 8 - 16 Uhr und FR von 8 - 12 Uhr)
E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at