Sport und Projekttage
Förderziel und Fördergegenstand
Die Förderung der schulischen Sport- und Projekttage ist eine Förderung des Landes für Schüler*innen öffentlich allgemeinbildender Pflichtschulen (Volksschule, Mittelschule, Sonderschule, Polytechnische Schule) und allgemeinbildender höheren Schulen bis zur 8. Schulstufe (AHS Unterstufe), die ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben. Die Förderung soll Obsorgeberechtigte mit geringem Einkommen unterstützen und deren Kindern die Möglichkeit geben, an einer mehrtägigen Schulveranstaltung teilzunehmen.
Förderempfänger*innen
Schüler*innen öffentlicher, allgemeinbildender Pflichtschulen (Volksschule, Mittelschule, Sonderschule, Polytechnische Schule) und allgemeinbildender höheren Schulen bis zur 8. Schulstufe (AHS Unterstufe), die ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben.
Fördervoraussetzungen
- Hauptwohnsitz der*des Obsorgepflichtigen und des im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindes im Burgenland
- Anspruch auf Familienbeihilfe für das Kind, für welches die Förderung beantragt wird
- Besuch einer allgemeinbildenden Pflichtschule (Volksschule, Mittelschule, Sonderschule, Polytechnische Schule) oder der 5. bis 8. Schulstufe einer öffentlichen, allgemeinbildenden höheren Schule (AHS Unterstufe)
- Teilnahme an einer mehrtägigen Schulveranstaltung
- Dauer der Schulveranstaltung bis zur 4. Schulstufe mind. 3 Tage
- Dauer der Schulveranstaltung ab der 5. Schulstufe mind. 4 Tage
- Keine Überschreitung des Netto-Haushaltseinkommens in Bezug auf das Stufensystem der Einkommensgrenzen
Förderhöhe und Förderart
Stufensystem der Einkommensgrenzen (netto):
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | |
---|---|---|---|
1 Erwachsener + 1 Kind | 1.770 | 1.950 | 2.130 |
1 Erwachsener + 2 Kinder | 2.290 | 2.520 | 2.750 |
1 Erwachsener + 3 Kinder | 2.810 | 3.090 | 3.370 |
1 Erwachsener + 4 Kinder | 3.330 | 3.660 | 3.990 |
1 Erwachsener + 5 Kinder | 3.840 | 4.230 | 4.610 |
2 Erwachsener + 1 Kind | 2.400 | 2.640 | 2.880 |
2 Erwachsener + 2 Kinder | 2.920 | 3.210 | 3.500 |
2 Erwachsener + 3 Kinder | 3.430 | 3.780 | 4.120 |
2 Erwachsener + 4 Kinder | 3.950 | 4.350 | 4.740 |
2 Erwachsener + 5 Kinder | 4.470 | 4.920 | 5.370 |
Für jeden weiteren Erwachsenen sind 600 EUR, für jedes weitere Kind 350 EUR hinzuzurechnen.
Förderhöhe für Schüler*innen bis zur 4. Schulstufe:
Wintersport Schulveranstaltung | sonstige Schulveranstaltung | |
---|---|---|
Stufe 1 | 100,00 EUR | 80,00 EUR |
Stufe 2 | 80,00 EUR | 60,00 EUR |
Stufe 3 | 60,00 EUR | 40,00 EUR |
Förderhöhe für Schüler*innen ab der 5. Schulstufe:
Wintersport Schulveranstaltung | sonstige Schulveranstaltung | |
---|---|---|
Stufe 1 | 135,00 EUR | 110,00 EUR |
Stufe 2 | 110,00 EUR | 85,00 EUR |
Stufe 3 | 85,00 EUR | 60,00 EUR |
Ist der*die Förderwerber*in obsorgeberechtigt für Mehrlinge und nehmen alle Mehrlinge an derselben Schulveranstaltung teil, erhöht sich die Förderung für jeden Antrag um 30 %.
Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Einmalzuschuss, welcher nach Vorlage der erforderlichen Nachweise bereits vor der Teilnahme an der Schulveranstaltung ausbezahlt werden kann.
Nachweise
Einkommensnachweise:
Daten zum Einkommen werden aus dem Transparenzportal des Bundesministeriums für Finanzen entnommen.
Einkommensnachweise sind nur vorzulegen, wenn Sie folgende Einkommen beziehen:
- Unterhaltszahlungen
- Witwen*Witwerpension
- Waisenpension
- Von ausländischen Stellen bezogenes Einkommen
Sonstige Nachweise:
- Aktuelle Finanzamtsmitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe
- Anmeldeformular für die Schulveranstaltung inkl. Kostenaufstellung
Alle erforderlichen Nachweise sind als Kopie bzw. Scan vorzulegen. Originalunterlagen sind nicht erforderlich. Unterlagen werden nicht retourniert.
Antragstellung
Die Antragstellung kann ab Kenntnis über die Kosten der Schulveranstaltung bis spätestens 30. Juni des Schuljahres, in welchem die Schulveranstaltung stattfindet, gestellt werden.
Möglichkeiten der Antragstellung: Online
Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Hauptreferat Sozial- und Klimafonds
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Sachbearbeiter*innen:
Lea Gallos - DW: 3099
Anna Baranyai – DW: 2934
Vanessa Meidl - DW: 2747
Info-Hotline:+43 57 600 1060 (MO bis DO von 8 - 16 Uhr und FR von 8 - 12 Uhr)
E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at