Kriterien für Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen für den Einkauf von Lebensmitteln Zertifikat „besser essen“

Die zugekauften Lebensmittel werden möglichst klimaschonend bezogen, das eingekaufte Obst und Gemüse ist möglichst saisonal, die Herkunft ist nachvollziehbar, alle Speisen sind frisch zubereitet und es wird auf höchstmögliche Tierwohl Standards Wert gelegt.

Neben dem Einkauf von Speisen aus der Gastronomie, die der burgenländischen Kinderbildungs- und -Betreuungseinrichtung das Gütesiegel „besser essen“ vorzuweisen hat, besteht für die Einrichtungen die Möglichkeit, Lebensmittel selbst zu verkochen bzw. für den laufenden Betrieb z. B. für eine „gesunde Jause“ zuzukaufen. Auch diese Lebensmittel müssen zu 100% den Kriterien des Gütesiegels „besser essen“ entsprechen.

1. Unter allen Lebensmitteln ist der Bio-Anteil von mindestens 70 Prozent durch Angabe auf dem Lieferschein bzw. der Rechnung und bei Lagerware ggf. auf dem Etikett nachzuweisen. Der Lieferant der Ware muss ein aktuelles Bio-Zertifikat(inkl. betreffendem Produkt) bei Zukauf besitzen.

2. Für die restlichen Lebensmittel sind folgende Nachweise (Eier, Fisch, Fleisch,Honig, Mahl- und Schälprodukte, Milch, Obst, Gemüse, Kartoffeln, Wild) zu erbringenund gelten sowohl für das Grundprodukt als auch den Erzeugnissen daraus:

Beispiele für Herkunftsangaben am Lieferschein bzw. der Rechnung oder am Etikett:

  • AMA Genussregion (Qualitäts- und Herkunftsrichtlinie für Gastronomie,Direktvermarktung oder Lebensmittelmanufaktur)
  • AMA Gütesiegel
  • AT bei Jagd- bzw. Fanggebiet, Geburt, Aufzucht, Schlachtung (Zerlegung)
  • Aus österreichischer Milch (z. B.)
  • g.U, g.g.A, g.t.S.
  • Geboren, geschlachtet, aufgezogen, (zerlegt), gemolken, geerntet, Anbau undverarbeitet … in AT
  • Haltungssystem: z. B. Eier: 1 = Freilandhaltung
  • Österreichische Landwirtschaft
  • Ggf. eine Bestätigung des Lieferanten über die Herkunft der Rohstoffe, falls aufdem Lieferschein, Rechnung oder dem Etikett nicht klar ersichtlich

3. Bei Convenience-Lebensmitteln: Die Hauptzutaten von Convenience- undFertiggerichten müssen, wenn die Speisekarte bzw. der Menüplan Regionalitätauslobt, auch regional bezogen werden. Auch diese Hauptzutat ist mittelsLieferscheins bzw. der Rechnung und bei Lagerware auf dem Etikett nachzuweisen.